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Gast
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Deine Frage ist pauschal und allgemeingültig so leider nicht zu beurteilen.
Andererseits solltest du überlegen, wieviel dir deine Haftung und Haftpflicht wert ist. Ab wann beginnt Fahrlässigkeit und damit der Verlust deines Versicherungsschutzes? Du bist vom Bauherrn/Nutzer gefragt worden und der will von dir eine Aussage. Ich hatte letztens einen betonierten Balkon aus den 50er Jahren. Der war ursprünglich anders geplant als ausgeführt. Statik leider keine mehr vorhanden (Suche beim Bauordnungsamt leider erfolglos, da dort wie so oft nur die Architektenpläne eingescannt waren), aber die gefundene Bewehrung entsprach eher dem statischen System und den statischen Erfordernissen der Ursprungsplanung... unterm Strich grad genug Bewehrung für die Eigenlast, mehr aber auch nicht... jetzt ist die Nutzung bis auf weiteres untersagt und Notstützen angeordnet... ... und P.S.: eine sichtbare Durchbiegung war vorher nicht zu erkennen, nur ein leichtes Abscheren des Geländeranschlusses an der Wand... |
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Letzte Änderung: von Alsheimer.
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Okay, erst mal vielen Dank für Deine Einschätzung.
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Nie dem Bauherrn in vorauseilenden Gehorsam Geld sparen wollen!
Wenn der Bauherr schon Angst hat und eine Begutachtung beauftragt, dann muss er auch die Qualität eines guten und belastbaren Gutachtens bezahlen. Ansonsten lieber gleich die Finger von solchen Sachen lassen. Hier würde ich ohne eingehende Bestandsaufnahme kein Urteil abgeben. Sprich: Bauteildicken, Materialfestigkeiten und Bewehrung feststellen, dann nachrechnen. Das ist der Mindestumfang und alles andere Kaffeesatzleserei. |
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Wir sind selbst Bauherr.
Leider aber nicht Nutzer unserer (zumeist älteren) Gebäude. Die Gebäude sind alle ordnungsgemäß errichtet worden und unterlagen auch früher schon der Prüfpflicht (Schulen). Es kommt sehr häufig vor, dass von Nutzerseite Bedenken angemeldet werden wenn irgendwo ein Riss ist oder etwas durchhängt. Meist ist das unkritisch, aber wie KaiF schon sagt, ohne aufwändige Untersuchung nicht auszuschließen. Archive werden immer mehr vernachlässigt, weshalb oft keine statischen Unterlagen mehr aufzufinden sind. Das ist unser Dilemma. |
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Im Bauaktenarchiv findet man zwar viel, aber meistens sind gerade die entscheidenden Unterlagen nicht dabei. Und ob am Ende wirklich so gebaut wurde wie geplant, wer weiß das schon und will dafür gern in die Haftung gehen.
Fangt doch mit einem Minimalprogramm an. Betonfestigkeit mit dem Schmidthammer prüfen, Tragbewehrung bestimmen, grob nachrechnen. Da hat man oft schon genug Anhaltspunkte und weiß dann, ob man weiter untersuchen und rechnen muss. Das kostet bei einer Decke deutlich unter 8k! Als nächster Schritt wäre eine Probebelastung denkbar. Und zwar nichtmal besonders wissenschaftlich, einfach eine Last-Durchbiegungsbeziehung bestimmen. |
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Zu Belastungsversuchen gibt's eine Richtlinie des DAfStb (Deutsche Ausschuss für Stahlbeton). Wichtig ist hierbei (Zitat aus den Vorbemerkungen):
Im Falle des von mir oben genannten Balkons hätte ein "einfacher" Belastungsversuch zum Versagen des Balkons führen können. Klassicher Ansatz vieler, die einen einfachen ("billigen") Belastungsversuch machen wollen, lautet: "Da legen wir ein paar Sandsäcke drauf und messen dann die Durchbiegung" - nur, wie bringst du die Säcke wieder runter, wenn dein Balkon anfängt zu kommen... |
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