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Architekten sind kreativ
![]() Neben einem vorh. Einzelfundament (1.3 * 1.3m) soll ein Anbau für einen Aufzug erstellt werden. Für die Herstellung der Unterfahrt ergäbe sich ein Bauzustand für den eine Seite des vorh. Fundamentes abgegraben werden müsste und die Baugrubensohle sogar 18cm unter UK_Fundament läge. So der bauseitige Wunsch. Die Bodenspannungen unter dem Fundament sind gering, so ca. 40 kN/m2 (1-fach), eher noch darunter. Das heißt, man könnte rechnerisch einen deutlich kleineren Fundamentbereich aktivieren und läge immer noch im zul. Spannungsbereich (200 kN/m2, 1-fach). Andererseits sind solche Kniffe nicht wirklich meine Welt. Ein Bodengutachter existiert, der wird natürlich noch befragt. Ich will mich nur vorbereiten. Somit die Frage: Gibt es klare Aussagen die egal wie und warum, so etwas untersagen oder anders, gibt es Ideen und Ansätze wie man das mit gutem Gewissen freischalten könnte. Wenn man es sieht und aufzeichnet und die Größen und Zahlen betrachtet sagt man "meine Güte, da kommt nichts bei rum", andererseits sagt das ja gar nichts und ist nicht maßgebend. (Die DIN 4123 gilt nicht, da die sich ausschließlich mit Streifen- und Plattengründungen befasst.) |
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„Gibt es klare Aussagen die egal wie und warum, so etwas untersagen oder anders, gibt es Ideen und Ansätze wie man das mit gutem Gewissen freischalten könnte.“
Klare Aussage: Nicht zulässig, solange nicht nachgewiesen. Konstruktive Regelungen, die einen Nachweis entbehrlich machen (analog DIN 4123) gibt es meines Wissens nicht. Ein „einfaches“ Nachweisverfahren ist mir nicht bekannt, ist ja ein räumliches Problem. Desshalb hat ja jemand HDI erfunden; Vereisung wäre auch möglich (wäre hier vielleicht etwas übertrieben). Eigene Erfahrung: Habe solche Sachen schon gemacht, größere Lasten größere Fundamente und höhere Pressungen. Bodengutachter hat das dann beurteilt und da ging’s im Bauzustand (nur der Bauleiter hatte die Hosen voll). Wenn der Gutachter nicht "mitspielt", die Stützenlast von 60 kN im Bauzustand evuentuell woanderst absetzen? |
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unterfangen?
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Hallo DeO,
das müsste nach Ihrer Beschreibung so gehen, wenn eine wesentlich kleinere Fläche für die Bodenspannung ausreicht. Können Sie die Fundamentkante nicht mit Stahlblechen abrammen, um einen Grundbruch zu vermeiden? gruß dvog |
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Nee, weil Einzelfundament. Das ist in der DIN 4123 nicht geregelt und eher so eine Sache die man nicht wirklich will. Aber wie Forist Statiker schon schreibt, wenn die Lasten/Spannungen sehr gering sind, könnte man sich evtl. darauf einlassen, sofern nicht eine ganz harte Aussage dieses ausschließt. |
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Hallo dvog,
an so etwas dachte ich auch schon. Allerdings frage ich mich, ob so ein paa Bleche wirklich was bringen. Die müsste man ja schon gut durch die Gleitlinie bringen. Wenn ich "dürfte", würde ich mir ganz dumpf per Sigma x kah eine H-Last suchen, die Bleche für Ah,oben an Fundament befestigen und die Bleche als 1-fach gestütze Wand rechnen. Ich neige aber fast eher dazu, vorausgesetzt der Gutachter zieht mich, einfach ein kleineres Fundament anzusetzen. |
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