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Gast
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Hallo,
alle einfachen Fundamentnachweise (über zul. ps) setzen eine Einbindetiefe voraus. Du hast keine. Im Gegenteil. Soweit ich verstanden habe ist UK. Aushub 18 cm tiefer als UK. altes Fundament. Das geht m.E. nur über einen Grundbruchnachweis eines Fundamentes quasi auf 18 cm hoher Berme. Weiß nicht, ob man sowas per Hand nachweisen kann. Grundbautaschenbuch vielleicht. Oder der Gutachter weist das nach. Hört sich aber als machbar an. Gruß mmue |
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yo
... Böschungsbruch, da kommt man nur iterativ dran, ist händisch nicht wirklich schön. Aber ich bin mir nicht sicher, ob der Nachweis einer 18cm-Böschung nicht eh schon irgendwie jenseits der Anwendungsgrenzen von Normen und Programmen liegt. Das ist bei normalen Abmessungen ja die Ungenauigkeit in der Geometrie selbst. Auch hätte man sicher bestenfalls eine 45°-Böschung und die steht ausgehend von Phi nicht mal selber, mit zusätzlicher Belastung ist deshalb von der Seite her schon mal nichts. Nee, das muss anders gehen. Ich denke mal, ich lasse an der Vorderkante was kanaldielenartiges so weit es geht runterhauen (händisch) um den Boden zu sichern und zeige rechnerisch, dass das Fundament auch mit 60x60cm auskömmlich wäre. Dann wäre noch alles gut, selbst wenn der Boden sich an der Vorderkante einer Last entzieht. Wird dem Bodengutachter mal vorgestelt, schaun mer mal ... |
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Hallo
![]() 1,40x1,40m und grad mal 20cm tiefer? Kommt man von drei Seiten ran? Dann würd ich das abgraben und mit unbewehrten Beton untergießen lassen. Immer eine Seite zur Zeit, is klar. Das kommt bülliger als alle Ing-Stunden. ![]() Me transmitte sursum, Caledoni!
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Hallo Deo, was machst du dann hinterher, wenn sich im Bauzustand der Boden an den Kanten/Rändern der Last entzogen hat. Bekommst du ihn hinterher wieder dicht gebacken und tragfähig oder lässt du diese Flächen bei der Bemessung im Endzustand auch außen vor? Grüße Berthold |
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Hallo Berthold,
40 Jahre alter Bau. Der hat sich gut gesetzt, da gibt der Baugrundgutachter ein bischen mehr Bodenpressung aus. |
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edit
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Letzte Änderung: von Jörg.
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