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Wenn man es auf der Bestandsgründung auflagert, ist es eine relativ eindeutige Angelegenheit. Entweder lässt es sich unter Berücksichtigung der vorhandene Gründung und der Lasten aus dem Bestand nachweisen oder nicht. Meistens geben die Gutachter dafür höhere zul. Bodenpressungen heraus als man vermuten würde. Die Frage ist vielmehr, was macht man mit Anbauten die so lastreich sind, dass sie nicht mehr mit auf die Bestandsgründung passen. Dann brauchen sie eine eigene neben der Bestandsgründung. Da erhebt sich die Frage,welche Differenzsetzung zu erwarten sind. Sinnvoll ist es, die rechnerische Bodenspannung unter dem Neufundament und damit dessen Setzung zu minimieren, gleichermaßen aber darauf zu achten, dass das Außenfundament auf der anderen Seite des Anbaues auch in etwa die Größenordnung aufweist. Damit tut man zumindest theoretisch/rechnerisch etwas gegen ungleiche Setzungen, die ja zu einer Schiefestellung führen, was wiederum weiter oben auffallen könnte. Restrisiko bleibt, weil wo eine Spannung ist, ist eine Verformung. Ansonsten Tiefgründung? - Die Argumente such ich noch ![]() |
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Hallo Morten,
ja, bin aus Westösterreich. @ DeO: Und wieder sieht man, dass Planen ohne Bodengutachter grob fahrlässig ist. Ich tu mich nur manchmal so schwer, dies meinen Bauherren zu vermitteln, aber das ist ein anderes Thema. lg sebastian |
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Besonders in Österreich guckt einen jeder schräg an ![]() |
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