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Gast
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Grüss Gott allerseits!
Ich soll eine (unbekleidete) bestehende Stb-Rippendecke in Hinblick auf Feuerwiderstandsdauer bewerten. Vorhanden sind 3 cm Gussasphalt auf 5 cm Stb-Druckplatte und Rippen b/d=10/23 cm. Meine Frage: Was ist für den Fall Brandlast unten für die Platte massgebend: 5 oder 5+3= 8 cm? Danke fürs Lesen und Beantworten moreno |
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![]() Du willst für den LF Brand von UNTEN wissen wie man Deckenaufbauten OBERHALB der Decke ansetzt? Bist du Architekt oder Immobilienmakler? Me transmitte sursum, Caledoni!
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![]() Nein, ich möchte wissen, ob der Gussasphalt (oder auch Zementstrich) bei der Plattenstärke mit berücksichtigt werden darf, anderenfalls wären die 5 cm in DIN 4102 erst gar nicht erfasst, da min d=80 mm, um überhaut F30 zu erreichen... |
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Was bist du denn jetzt für ein Fachmann?
Bauingenieur bist du wohl nicht, oder? (stell mir grad vor: Feuer unter 5cm Betondecke...... der Gußashalt kocht..... ![]() Me transmitte sursum, Caledoni!
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Hallo Architekt oder Immobilienmakler
![]() in DIN 4102, Teil 4, Tab.9 ist in Zeile 3 die Mindestdicke der STB.-PLATTE angegeben, mit 50mm kommst Du da m.E. bis auf F90. Zusätzlich stellt Zeile 4 Anforderungen an die Dicke des "Gesamtpakets" aus Platte und Estrich. Das wären in deinem Fall ja 50+30=80mm, da kämst du auf F60...wenn ich das richtig verstanden habe.... Die Anforderungen für die Rippen müssten natürlich auch noch geprüft werden. Außerdem würde ich prüfen, ob DIN 4102 in diesem Fall gültig ist oder so ein neumodisches EC-Zeug... ![]() Gruß, bms. |
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Danke bms, Deine Antwort hilft mir weiter.
Ich hatte für Rippendecken Tabellen 17 bis 25 in Teil 4 vor Augen, wäre es Deiner Meinung nach zulässig, hier Tabelle 9 zu Grunde zu legen? Die Rippenbewehrung lasse ich frei legen, um die Beton-Deckungen zu ermitteln. Schönes Wochenende! |
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