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Hallo Leute
Ich habe hier eine Decke mit Zwischenbauteilen aus Porenbeton. Soweit zu sehen (Suchschlitz), wurden die Porenbetonhohlkörper auf eine Schalung gelegt, dann Bewehrung dazwischen eingelegt, ausbetoniert (mit 10cm Aufbeton) und die Schalung entfernt. Es gibt also keine tragenden Balken oder Stahlträger, auf denen die Hohlkörper aufliegen oder so. Ich krieg das Ding nicht richtig nach DIN 4102 T4 eingeordnet. Unter 3.10 gibt es nur Decken mit Zwischenbauteilen mit Längsträgern aus Beton. Höchsten Zeile 2 könnte man ranziehen, die auf 3.4.4 Tab. 9 verweist (normale Stahlbetonplatten). Demnach wäre meine Decke schon mit einer Dicke von 100mm F90. Achsabstand der Bewehrung nach Tab. 12 wären 35mm. Ziehe ich noch Tab 2 heran (Putzdicken), so kann ich aufgrund von 20mm Putz noch mal 15 mm vom Achsabstand abziehen. Also 20mm. Das wäre eine Betondeckung von nur 15mm. Heißt das, ich kann guten Gewissens behaupten, dass die Decke F90 (R90) ist? P.S.: Es geht um die Sanierung einer Toilettenanlage einer Schule älteren Baujahres. Ca. 1940-1950. An der Decke wird also eigentlich gar nichts gemacht. Der Brandschützer meint, es hätte schon zum Errichtungszeitpunkt F90 sein müssen, daher gilt kein Bestandstutz. Hat er Recht? F90? Schon damals? Ich mein, wir haben einige Schulen hier noch mit Holzbalkendecken. Auch damals wurden diese schon vom Prüfingenieur geprüft (Sonderbau). |
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...Es gibt also keine tragenden Balken oder Stahlträger, auf denen die Hohlkörper aufliegen oder so.
warum ergeben sich keine tragenden Balken?? handelt es sich nicht um eine Rippendecke mit Hohlkörpern?? Schnitt? Grüße Thomas. |
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Doch, natürlich ergibt sich eine Stahlbetonrippendecke mit Hohlkörpern. Die liegen press aneinander. Sind wohl welche der Foem A nach Din 4158.
Ich meinte nur, dass es kein tragenden Balken gab, auf die dann die Hohlkörper aufgelgt wurden. Wäre denn die Klassifizierung wie oben beschrieben in Ordnung? |
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hallo traehe00,
Tabelle 9 könnten Sie nur dann heranziehen, wenn die aufbetonierte Platte entsprechend bewehrt wäre. Ist sie wahrscheinlich aber nicht. Sie können hier aber über die Temperaturprofile EN 1992-1-2 Anhang A die Temperatur in den Stahleinlagen bestimmen und dann mit der temperaturabhängigen Streckgrenze einen Tragsicherheitsnachweis führen. Bei der Temperaturbestimmung können sie den Putz anteilig als zusätzliche Betondeckung ansetzen. gruß dvog |
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..die Decke kann doch klar nach Tabelle 28 eingeordnet werden.
Dort wird in Zeile 3 auf Tabelle 11/12 verwiesen. Die erforderlichen Achsabstände können dann nach 3.10.2.5 abgemindert werden. F90 dürfte kein Problem sein. Um die Hohlkörper brauchst du dir keine Gedanken machen, problematisch sind nur Ziegelkörper. Grüße Thomas. |
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