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Rissbreitenbeschränkung 21 Jun 2013 09:06 #48624

Hallo,
nach Heft 525 S 196 ( 2.3.5) darf die Stahlspannung der Tab. 20 um den Faktor 1,2 erhöht werden wenn man den
Dauerstandeffekt nicht berücksichtigt.
Das führt zu einer ordentlichen 20%igen Verringerung der Mindestbewehrung.
Wann kann ich diese Erleichterung anwenden??
Ich habe eine 40cm dicke Bopla eines landw. Gebäudes, 30x16m,
aufgrund von Temperaturschwankungen (unbeheizt) Zwang im späten Alter.
Grüße
Thomas.

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Rissbreitenbeschränkung 21 Jun 2013 13:07 #48625

Der Dauerstandseffekt sollte nur in begründeten Ausnahmefällen ausgenutzt werden, z.B. „sehr“ kurzzeitiger Einwirkungen. Siehe hierzu EC2, Hinweis konsoldierte Fassung zu Abschnitt7.3.4.

Zwang infolge Temperatur fällt hier wohl eher nicht darunter.

Das von Ihnen zitierte Heft 525 ist wohl die alte Fassung, in der 2010er Fassung finde ich diesen Passus so nicht mehr.


Da ich den konkreten Fall nicht kenne, trotzdem folgender Hinweis.

Kann sich denn für späten Zwang die volle Beanspruchung (3 MN/m² x 0,4 m = 1,2 MN/m ) überhaupt einstellen.

Wenn nicht, würde ich hier den Hebel ansetzen.

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Letzte Änderung: von statiker99.
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