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Hallo Kollegen,
Nach Tab. 6 DIN EN 1991-1-1/NA ist die Einzellast Qk auf ein Quadrat mit der Seitenlänge von 50 mm zu verteilen - falls der Nachweis der örtlichen Mindesttragfähigkeit erforderlich ist. In den Belastungstabellen der Gitterrostfirmen wird die Einzellast immer auf 200/200 mm angesetzt. Sind die 50 mm jetzt hier erforderlich oder nicht?? Gruss Klenkes |
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Ich würde meinen für den Gitterrost sin 200*200mm erfordelich, wenn der Hersteller das so vorgibt, bei 540*50 werden ja doch deutlich weniger Girostäbe "beteiligt"......
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Hallo,
da gab es schon mal eine Diskussion hier im Forum. www.diestatiker.de/statikerforum/4-stati...itterrost.html#31083 Grüße lessy |
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Hallo Klenkes,
rein baurechtlich gesehen musst du die 50 mm im Quadrat zu Grunde legen. Die 200 mm im Quadrat ist eine eigene Erfindung der Treppenbau und Gitterrostindustrie (RAL-GZ638), weil sie sonst den Nachweis nicht hinbekommt. 95% der Prüfingenieure akzeptiert das auch so. Einige wenige stellen sich da stur. Dann müssen halt die Tragstäbe 1 mm dicker werden. Siehe hierzu auch technische Mitteilungen 05/027 vom VPI , November 2009. Andererseits muß man sich mal die Frage stellen, wann und wie soll so ein Lastfall zustande kommen, z.B. eine 3-Zentnerfrau mit schmalem Absatz auf einem Bein oder wie? Gruß Hubert Hubert
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Ich hab das bisher so verstanden, das ich dafür zu Sorgen hab, das Nennenswerte Einzellasten eben mit eine Fußplatte min 200*200 auf den Giro gestellt werden......???
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Danke für die Antworten
Klenkes |
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