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Hallo Meyer
![]() jetzt geht das wieder mit dem Pöbeln los.... ![]() Also, ich schreibe es mal ganz langsam: ICH WEISS ES NICHT verstanden? Gruß Gustav ![]() Me transmitte sursum, Caledoni!
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Letzte Änderung: von GustavGans.
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Aber mögliche Gadankenansätze hab ich schon.
1.) Gitterroste werden ja nahezu 100% nach EC3 bemessen. Die verwendeten Stähle sind auch EC-konform. Also alles im Rahmen der gültigen Stahlbaunormung. oder: 2.) Die Gitterrostnormen gelten nur für Bereiche ausserhalb der Baunormung und Grenzbereiche. (Z. B. Anlagenbau) Wer sie im typischen Hochbau (z. B. Fluchttreppen) einsetzt müsste dann auf die Baunormung zurückgreifen (einschl. Einzellast auf 5x5cm) ABER: ICH WEISS ES NICHT Gruß Gustav ![]() Me transmitte sursum, Caledoni!
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Spannend ist auch, dass der Teil 3 der Gitterrostnormen (GFK-Roste) bauaufsichtlich eingeführt ist.....
![]() Me transmitte sursum, Caledoni!
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