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Aw: Bodenplatte bemessen 14 Mär 2013 21:50 #46397

Durchstanzer schrieb:

Okay

Ich dachte Bettungsmodul, Steifenmodul, Bettungsziffer seien identische Begriffe.
Kann ich die "Verhärtung des Randbereiches" nicht dadurch berücksichtigen, indem ich im einen Randstreifen mit einem kleineren Bettungsmodul einführe?


einfach googeln nach "modifiziertem Bettungszifferverfahren". Sollte eigentlich umgekehrt sein: im Randstriefen
kann man die Bettungsziffer verdoppeln. Die Breite des Randstreifens hängt von der Gebäudegeometrie ab.

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Letzte Änderung: von Sergej.

Aw: Bodenplatte bemessen 15 Mär 2013 23:35 #46445

Einfach mal die gültigen Normen durchlesen.

Eine kleine Anmerkung von mir:
DIE HABEN GESETZESCHARAKTER!!!!!!!!!

Ich zitiere mal:
"Die vielfach immer noch übliche Vorgehensweise, dass der Tragwerksplaner als Grundlage
für die Nachweise von Gründungsbauteilen eine zulässige Bodenpressung „annimmt“,
entspricht nicht mehr den Regeln der Technik [300].

Abgesehen davon war es schon immer fragwürdig, die Verifizierung unbelegter Annahmen
dem Bauleiter, dem Polier oder sonst wem zu überlassen.
Nicht ganz selten führt diese Vorgehensweise entweder zu unwirtschaftlichen Gründungen,
zu Schäden oder – wenn die Schwächen noch rechtzeitig erkannt werden – zu
Umplanungen und Bauverzögerungen.
Die juristische und versicherungsrechtliche Bewertung unbegründeter Annahmen von
Baugrundeigenschaften durch den Tragwerksplaner oder den Entwurfsverfasser ist im
Schadensfall sicherlich Gegenstand gesonderter Betrachtungen.
........

[300] Harder, H.: Annahmen reichen nicht mehr aus
Deutsche Ingenieurblatt 10/10"

Quelle: Tech-News Nr. 2012/06, www.vpi-bw.com

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Letzte Änderung: von Jörg.

Aw: Bodenplatte bemessen 16 Mär 2013 09:40 #46451

Hallo Jörg,

nicht gleich mit dem großen Hammer drauf los.

Die Ausgangsfrage bezog sich auf ein "einfaches" Bauwerk.

Was heist hier Gesetzescharakter (Zivil- oder Strafrecht???).

Norm = Gesetz ???

Normverstoßer = Gesetzesbrecher ????

Wen interresiert die Aussage des VPI - BW, vor allem wenn
er in der Schweiz plant?

Grundsätzlich stimme ich mit Ihnen überein, daß frühzeitig
für Planungssicherheit zu sorgen ist, aber immer angemessen
für den jeweiligen Fall.

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Aw: Bodenplatte bemessen 16 Mär 2013 10:53 #46457

  • Durchstanzer
  • Durchstanzers Avatar Autor
  • Offline
  • Beiträge: 336
Der Boden wird nicht als problematisch eingestuft, da bereits ein Bauwerk auf diesem Baugrund gestanden ist, was nun abgerissen und durch einen Neubau ersetzt wird.
Offenbar soll ich das Ganze gar nicht genau bemessen ("Nur" Einfamilienhaus) und mich mal begnügen indem ich die unteren Lage mit Ø10/150, obere Lage in Verteilrichtung Ø10/150, obere Lage in Hauptrichtung Ø12/150.

Kann man diese genannte "Verhärtung im Randbereich) nicht berücksichtigen, indem man die äusseren Betonwände als Überzüge berücksichtigt?


Und noch eine andere Frage :
Wenn ein Bauwerk mit Untergeschoss erstellt wird, wo die Masse des Aushubes grösser ist als das Gewicht des Gebäudes, sollten grundsätzlich keine grösseren probleme auftreten (abgesehen von möglichem Grundwasser), da es dann um eine Wiederbelastung handelt, wo der Zusammendrückungsmodul(ME, hat glaub in :dry: Deutschland einen anderen Name)4-10 so gross ist wie derjenige der Erstbelastung.
zZischen dem Bettungsmodul und dem Zusammendrückungsmodul sollte es ja näherunsgweise einen linearen Zusammenhang? Also kann ich bei wiederbelasteten Böden den Bettungsmodul ebenfalls z. B. um Faktor 5 erhöhen.

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Letzte Änderung: von Durchstanzer.

Aw: Bodenplatte bemessen 16 Mär 2013 11:30 #46463

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Aw: Bodenplatte bemessen 16 Mär 2013 12:08 #46467

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