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Durchstanzer schrieb:
einfach googeln nach "modifiziertem Bettungszifferverfahren". Sollte eigentlich umgekehrt sein: im Randstriefen kann man die Bettungsziffer verdoppeln. Die Breite des Randstreifens hängt von der Gebäudegeometrie ab. |
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Letzte Änderung: von Sergej.
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Einfach mal die gültigen Normen durchlesen.
Eine kleine Anmerkung von mir: DIE HABEN GESETZESCHARAKTER!!!!!!!!! Ich zitiere mal: "Die vielfach immer noch übliche Vorgehensweise, dass der Tragwerksplaner als Grundlage für die Nachweise von Gründungsbauteilen eine zulässige Bodenpressung „annimmt“, entspricht nicht mehr den Regeln der Technik [300]. Abgesehen davon war es schon immer fragwürdig, die Verifizierung unbelegter Annahmen dem Bauleiter, dem Polier oder sonst wem zu überlassen. Nicht ganz selten führt diese Vorgehensweise entweder zu unwirtschaftlichen Gründungen, zu Schäden oder – wenn die Schwächen noch rechtzeitig erkannt werden – zu Umplanungen und Bauverzögerungen. Die juristische und versicherungsrechtliche Bewertung unbegründeter Annahmen von Baugrundeigenschaften durch den Tragwerksplaner oder den Entwurfsverfasser ist im Schadensfall sicherlich Gegenstand gesonderter Betrachtungen. ........ [300] Harder, H.: Annahmen reichen nicht mehr aus Deutsche Ingenieurblatt 10/10" Quelle: Tech-News Nr. 2012/06, www.vpi-bw.com |
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Letzte Änderung: von Jörg.
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Hallo Jörg,
nicht gleich mit dem großen Hammer drauf los. Die Ausgangsfrage bezog sich auf ein "einfaches" Bauwerk. Was heist hier Gesetzescharakter (Zivil- oder Strafrecht???). Norm = Gesetz ??? Normverstoßer = Gesetzesbrecher ???? Wen interresiert die Aussage des VPI - BW, vor allem wenn er in der Schweiz plant? Grundsätzlich stimme ich mit Ihnen überein, daß frühzeitig für Planungssicherheit zu sorgen ist, aber immer angemessen für den jeweiligen Fall. |
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Der Boden wird nicht als problematisch eingestuft, da bereits ein Bauwerk auf diesem Baugrund gestanden ist, was nun abgerissen und durch einen Neubau ersetzt wird.
Offenbar soll ich das Ganze gar nicht genau bemessen ("Nur" Einfamilienhaus) und mich mal begnügen indem ich die unteren Lage mit Ø10/150, obere Lage in Verteilrichtung Ø10/150, obere Lage in Hauptrichtung Ø12/150. Kann man diese genannte "Verhärtung im Randbereich) nicht berücksichtigen, indem man die äusseren Betonwände als Überzüge berücksichtigt? Und noch eine andere Frage : Wenn ein Bauwerk mit Untergeschoss erstellt wird, wo die Masse des Aushubes grösser ist als das Gewicht des Gebäudes, sollten grundsätzlich keine grösseren probleme auftreten (abgesehen von möglichem Grundwasser), da es dann um eine Wiederbelastung handelt, wo der Zusammendrückungsmodul(ME, hat glaub in ![]() zZischen dem Bettungsmodul und dem Zusammendrückungsmodul sollte es ja näherunsgweise einen linearen Zusammenhang? Also kann ich bei wiederbelasteten Böden den Bettungsmodul ebenfalls z. B. um Faktor 5 erhöhen. |
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Letzte Änderung: von Durchstanzer.
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