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Gast
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Hallo Forum,
habe folgendes Problem: Zur Sicherung wurden Muttern bei 10.9 Schraubenverbindungen an das Gewinde punktgeschweißt. Die Schrauben werden auf Zug beansprucht, sind nicht vorgespannt. Welchen rechnerischen Nachweis kann ich erbringen, daß die Schraubenverbindung hält? Hintergrund ist derjenige, daß an 10.9 nicht geschweißt werden darf, da ansonsten Gefügeveränderungen auftreten, die die Streckgrenze und Zugfestigkeit negativ beeinflussen. Ein theoretischer Ansatz wäre willkommen! thunder |
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Einen rechnerischen Nachweis für die Punktschweißung wird und kann es nicht geben.
Die Frage ist doch ob die Schraube ihre volle Tragfähigkeit verloren hat. Gutachter, Versuche erforderlich !? PS: Zur Sicherung (ich glaube für Erdbeben) spannen wir die Schrauben mit 50% vor. Edit: Ggf. kann man argumentieren (im schlimmsten Fall) das durch Schlupf die Punktschweißung versagt und wieder das Gewinde trägt. Weiterhin bleibt aber offen ob die Festigkeit durch die "Wärmebhandlung" noch gegeben ist. Edit: Wenn geschweißt wurde wird wohl auch die Verzinkung, sprich der Korrsionsschutz nicht mehr vorhanden sein. Am besten Schrauben austauschen und Ruhe. Ich würde so einen Pfusch nicht verantworten wollen. |
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Letzte Änderung: von atilla.
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Hallo,
kein Erdbeben vorhanden.
die Punktschweissung hier hat keine tragende-, sondern nur sichernde Funktion.
es sind schwarze Schrauben
geht nicht. Ich suche einen Weg eine verminderte Streckgrenze in Ansatz zu bringen, um die Verbindung nachzuweisen. Die Fage lautet: Wie komme ich zu einer verminderten Streckgrenze? Edit: Wenn ich nachweisen könnte, daß eine Gefügeänderung nur dort vorhanden sein kann, wo geschweißt wurde (am Ende der Mutter) und nicht an der Stelle, wo die Lasteinleitung stattfindet (Anfang der Mutter), wäre mir geholfen. Wüßte aber keinen theoretischen Ansatz für diese Hypothese! Vielleicht kann mir jemand auf die Sprünge helfen! thunder |
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Letzte Änderung: von thunder.
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Kann man die Schrauben als Festigkeitklasse 4.6 nachweisen (klappt der Nachweis noch?). Dann könnte man vielleicht behaupten das die Festigkeitklasse ja nicht kleiner als 4.6 sein kann.
Aber das ist ja schon an den Haaren herbei gezogen. |
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das verstehe ich nicht. Wenn ich an einer 10.9 Schraube schweiße, kann die zul. Fließgrenze dieser Schraube unter die Fließgrenze einer 4.6 Schraube gehen, denke ich. thunder |
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Man darf ja 4.6 schweißen, daher mein Argumentationsvorschlag.
In der KTA gibt es Abminderungsbeiwerte für zul. Spannungen (Störlastfälle, Temperatur). Vielleicht kann man ja damit was anfagen. |
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