Willkommen,
Gast
|
|
Zusatzfrage:
Handelt es sich bei der Schneeanhäufung um eine außergewöhnliche Einwirkung im Sinne der Din 18800? S. Kroeger |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
An Schnee ist eigentlich nichts außergewöhnlich! Das gilt auch für den Schneesack.
Schnee ist und bleibt eine nichtständige Einwirkung. Ich rechne immer mit einer Wichte von 2,0 kN/m³, einer max. Schneehöhe von 2,00m (am Rand) und einem Winkel von 20°. irgendwo trifft sich dann der Schneesack-Keil mit der Regelschneelast. Gruesse Patric |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo,
habe mal eine zusätzliche Frage zur Schneeanhäufung: Mit welchen Lasten rechnet ihr denn? Manchmal reicht eine Verdoppelung auf 1,5 kN/m², einige rechnen mit der 2,5 fachen Schneelast auslaufend über 4m, andere nach dem EC und einem Schneelastkeil von 5 - 10m Länge und einmal forderte ein Prüfer ich sollte die Schneelst nach der Hamburger Verordnung mit 4,0 kN/m² auslaufend auf 5m ansetzten. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
wie geschrieben: 2m hoch * wichte 2,0 = 4 kN/m² und das mit 20 grad auslaufen lassen. steht irgendwo im thüringischen staatsanzeiger und in einer hamburger verordnung soll auch was stehen.
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Ist doch egal, für welches Bundesland. Die Schneeanhäufung ist nach DIN zu berücksichtigen. Und so weit ich weiß, für alle lastabtragenden Bauteile bis zum Fundament. Lediglich der Ansatz der Schneelast ist regional unterschiedlich. Ich würde die Schnittfläche, wenn ich den Fall richtig verstehe, also ein Dreieck aus Binderobergurt, Vertikaler der Nachbarbebaung und einer Linie First Bauwerk zur Nachbarbebauung als Schneeanhäufung ansetzen. Je nach Größe dieser Fläche und Region zusätzlich Schneelast berücksichtigen. Immer sinnvoll: Rücksprache mit Prüfing., sofern für BV erforderlich.
Grüße von Arno Ingenieurbüro Rüdiger Arnold
Beratender Ingenieur Schlüterstraße 49 14558 Nuthetal Tel: 033200/51189 Fax: 033200/51194 e-mail: info@arnostatik. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Ist eben nicht so ganz egal welches Bundesland, da natürlich in Schleswig - Holstein weniger Schnee als in Bayern fällt. Und wenn dort die Regelschneelast 0,75 ist, so ist wahrscheinlich die Schneeanhäufung nicht nachzuweisen.
Und deswegen: Rücksprache mit Prüfing. Gruß Andreas |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten