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Die Region ist, wie richtig gesagt, für die Menge des Schnees anzusetzen. Aber die Möglichkeit einer Schneeanhäufung ist ja nun mal nicht von der Menge des Schnees selbst, sondern von den konstruktiven Gegebenheiten abhängig. Bei einem normallen Satteldach z.Bsp. brauche ich Anhäufung weder in Bayern noch in Schleswig ansetzten. Und auch in Gebieten mit 0,75 kN/m² Regelschneelast (wie bei mir in Brandenburg) muss Schneeanhäufung angesetzt werden, wenn die Randbedingungen die Bildung einer solchen zulassen. Ich habe dann schon Bauteile mit 2,00 kN/m² nachweisen müssen.
Gruß von Arno Ingenieurbüro Rüdiger Arnold
Beratender Ingenieur Schlüterstraße 49 14558 Nuthetal Tel: 033200/51189 Fax: 033200/51194 e-mail: info@arnostatik. |
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Auch in SH ist mit Schneeanhäufung zu rechnen. Zwar ist der Umfang in SH nicht festgeschrieben, aber die "Hamburger Schneeregel" ist hier allg. anerkannt, d.h.:
von max. 2,0 m Höhe (s=4,0 kN/m²) auslaufend unter 20 Grad bis 4,46 m. Dann mit 0,75 kN/m² gleichmäßig weiter. |
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Hallo,
ich bin der Ansicht, dass zu diesem Thema zum einen die Angaben im EC1 / ENV 1991-2-3 gelten, bzw. die 'neue' DIN1055-5 (im Gelbdruck vorhanden) anzuwenden ist. Die Normen sind im Prinzip identisch und entsprechen in etwa der Hamburger Regelung. Nach meiner Meinung ist dies auch der Standpunkt der Prüfingenieure (zumindestens in Baden-Württtemberg). |
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