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Aw: Frage zu nachträglicher Balkonauskragung 28 Jan 2013 09:46 #44673

hi,

galapeter97 schrieb:

.. Ich habe eine skizzierte Idee eingestellt, mehr
sollte es fürs Erste nicht sein..


genau!
ich glaube nicht, dass jeder (berufsanfänger) die statisch-konstruktive
klarheit dieser lösung zu goutieren vermag, aber die hoffnung lebt .. ;)

als nächstes kommt dann einer, der den fehlenden knicknachweis für e.
(etwaige) edelstahlkonstruktion bemängelt oder wir diskutieren galvanische
korrosion, wenn nur teilweise edelstahl verarbeitet wird .. oder .. oder :p

wo leben wir denn, wenn der erwartungshorizont eine fixfertige lösung verlangt?

planung geht anders.

grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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Letzte Änderung: von markus. Grund: quote erg.

Aw: Frage zu nachträglicher Balkonauskragung 28 Jan 2013 10:39 #44676

Nein Markus,

wenn man frühzeitig erkennt, das die angestrebte Lösung eine Sackgasse ist, dann teilt man das doch mit, oder?


Ich kenne keinen Balkon, der nachträglich freitragend auskragend realisiert wurde. :)

Die allermeisten haben 4! Stützen.

Gruß Gustav
Me transmitte sursum, Caledoni!

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Aw: Frage zu nachträglicher Balkonauskragung 28 Jan 2013 10:45 #44677

GustavGans schrieb:


Ich kenne keinen Balkon, der nachträglich freitragend auskragend realisiert wurde. :)

Die allermeisten haben 4! Stützen.

Gruß Gustav


... blödsinn.
nur weil du keine kennst dann gibt es diese auch nicht ???

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Aw: Frage zu nachträglicher Balkonauskragung 28 Jan 2013 10:56 #44678

gustav, schau mal:

michael schrieb:

Bei einem DG-Ausbau wünscht der Bauherr eine Auskragung für einen kleinen Balkon von 1.00m ..


das ist (u.a.) das ergebnis der lph 2 :p

natürlich kann man diese lösung kassieren,
natürlich (lph 2 neu) funktionieren 4 stützen,
natürlich (lph 2 neu) kann man den balkon auch abhängen ..
natürlich kann man von erfüllter lph 2 zu lph 3 übergehen -
letzteres (mindestens) ist galapeters skizze.

"4 stützen" haben den vorteil, dass man nicht skizzieren muss.
allerdings schrammt man u.u. am wunsch des bauherren vorbei.

so what?
es gibt immer alternative lösungen.

grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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Aw: Frage zu nachträglicher Balkonauskragung 28 Jan 2013 10:57 #44679

MeyerK schrieb:
[quotenur weil du keine kennst dann gibt es diese auch nicht ???[/quote]

hingepfuschte vielleicht....

aber unter Einhaltung aller Bauvorschriften???
Neeeeneee


Aber wo du grad so eine Große hast.... zeig mal Beispiel wie du es machen würdest. Und ich zerleg es dir mit Angabe der Normen gegen die du verstoßen hast..... :P


Gruß Gustav
Me transmitte sursum, Caledoni!

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