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nein!!!
nur über Sondervereinbarung mit Bauherrn gruß dvog |
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Hallo Bernd,
ich denke, daß dein Wunsch nicht über die Normung zu rechtfertigen ist. Im Gegenteil: Verkehrslasten sind in ungünstigster Stellung anzusetzen. Aber mal so gesehen: Du sprachst von einer Flachdecke, da dürfte die schachbrettartige Verteilung der Nutzlasten keinen so großen Einfluß auf das max. Feldmoment haben, weil die (stärker bewehrten) Gurtstreifen überhaupt keine starre Stützung darstellen. Wichtig für das Feldmoment ist die volle Verkehrslast im betrachtetene Feld, andere mehr oder weniger weit entfernte Felder mit Verkehrslast haben vermutlich wenig Einfluß auf dieses Feldmoment, da es keine rechte 'Hebelwirkung' im Bereich der weichen Gurtstreifen gibt. Bei starren Stützungen (Wände oder hohe Unterzüge) wär das was anderes. Hast du das schon mal in ein FEM-Programm eingegeben? Wie groß ist denn der prozentuale Unterschied beim max. Feldmoment bei den Fällen a) nur Verkehrslast im betrachteten Feld (das mußt du eh ansetzen), Rest nur Eg. b) Verkehrslast schachbrettartig? Wär mal interessant. Gruß mmue |
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