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Aw: Schneelast im Sommer vernachlässigen? 11 Jul 2012 06:21 #41919

Hallo Macker05,

in DIN EN 13782 (Fliegende Bauten: Zelte) ist das in Kap. 6.4.3 geregelt.

Ich habe den Auszug mal angehängt. Ob die Norm für dich anwendbar ist, kann ich leider nicht sicher sagen.

Grüße

Bealdor

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Letzte Änderung: von Bealdor.

Aw: Schneelast im Sommer vernachlässigen? 11 Jul 2012 06:26 #41920

Hallo Bealdor

Vielen dank für den Hinweis.

der Auszug ist leider leer.

Gruss Macker05

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Aw: Schneelast im Sommer vernachlässigen? 11 Jul 2012 06:28 #41921

Hab ich auch gemerkt. Ich hab es nochmal als Bild angehängt.

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Aw: Schneelast im Sommer vernachlässigen? 11 Jul 2012 06:35 #41922

Hallo Bealder

Danke dafür.

Sind die Windlasten bei Fliegenden Bauten auch gerninger als DIN1055-4?

Gruss Macker05

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Aw: Schneelast im Sommer vernachlässigen? 11 Jul 2012 06:44 #41923

Anbei die Windlasten für Zelte. Eine Reduktion kenne ich nur aus der 1055-4 für Bauzustände mit Dauer < 3 Monate.

Anhang Windlasten_Zelte.pdf wurde nicht gefunden.

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Aw: Schneelast im Sommer vernachlässigen? 11 Jul 2012 07:42 #41924

Hallo!


Bitte etwas aufpassen. Der Auszug gilt nur für Zelte. Alle Fliegenden Bauten, welche keine Zelte sind, werden in der DIN EN 13814 geregelt.

DIN EN 13814 äußert sich wie folgt zum Schnee:

5.3.3.5 Schneelasten

Schneelasten müssen gemäß ENV 1991-2-3 angenommen werden.

Schneelasten müssen nicht berücksichtigt werden, wenn die Fliegenden Bauten:

- in Regionen aufgestellt werden, in denen Schnee sehr unwahrscheinlich ist; oder
- nur in schneefreien Jahreszeiten betrieben werden;
- so konstruiert und betrieben werden, dass sich kein Schnee auf dem Fliegenden Bau ansammeln kann;
- betrieben und gleichzeitig Vorbeugemaßnahmen zur Verhinderung einer Schneeansammlung auf dem Fliegenden Bau ergriffen werden.


Letzteres kann durch Erfüllen aller nachfolgend aufgezählten Anforderungen erreicht werden:

- ausreichende Heizvorrichtungen sind installiert und betriebsbereit;
- die Heizung wird vor Einsetzen des Schneefalls eingeschaltet;
- der Fliegende Bau wird so beheizt, dass die gesamte Dachverkleidung auf allen Teilen eine Außenflächentemperatur von über +2 °C aufweist;
- die Verkleidung wird so konstruiert und verspannt, dass sich keine Wasseransammlungen bilden können.

Wenn durch Entfernen des Schnees stets sichergestellt werden kann, dass eine Schneehöhe von h = 8 cm nicht überschritten wird, dann kann bei Fliegenden Bauten eine reduzierte Schneelast von 0,2 kN/m2 über die gesamte Dachfläche angenommen werden.

Diese Einschränkungen bezüglich der Schneelasten sind im Prüfbuch einzutragen.


Es wäre aber eindeutig im Vorfeld mit dem Bauamt zu klären, ob man diese Ansätze wählen darf.
Denn gemäß Definition von Fliegenden Bauten (= Bauwerke, welche dafür bestimmt sind, an verschiedenen Orten auf- und abgebaut zu werden) handelt es sich hier eindeutig um keinen Fliegenden Bau.

Und noch etwas: in welchem Bundesland soll das Segel stehen? In einigen Bundesländern ist z.B. noch die Vorgängernorm DIN 4112 eingeführt.

Grundsätzlich dürfen für Fliegende Bauten etwas geringere Windlasten angesetzt werden als in der DIN 1055-4 stehen.


Gruß
taw

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