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Hallo liebe Kollegen
Eine Sonnensegelkonstruktion soll für den Sommer bemessen und montiert werden. Wann genau darf man die Schneelast vernachlässigen ?..und wie sichere ich mich gegenüber dem Bauherren rechtlich ab oder regelt das die Baubehörde. Was wenn der Bauherr z. Bsp. vergisst im Winter das Segel zu demontieren? Ich könnte z. Bs. einen Vertrag aufsetzten, indem der Bauherr sich vepflichtet das Sonnensegel von November bis März zu demontieren? Ich hoffe Ihr könnt helfen. LG Macker05 |
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Letzte Änderung: von Bealdor.
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Hallo Bealdor
Vielen dank für den Hinweis. der Auszug ist leider leer. Gruss Macker05 |
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Hab ich auch gemerkt. Ich hab es nochmal als Bild angehängt.
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Hallo Bealder
Danke dafür. Sind die Windlasten bei Fliegenden Bauten auch gerninger als DIN1055-4? Gruss Macker05 |
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Anbei die Windlasten für Zelte. Eine Reduktion kenne ich nur aus der 1055-4 für Bauzustände mit Dauer < 3 Monate.
Anhang Windlasten_Zelte.pdf wurde nicht gefunden. |
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