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Hallo!
Bitte etwas aufpassen. Der Auszug gilt nur für Zelte. Alle Fliegenden Bauten, welche keine Zelte sind, werden in der DIN EN 13814 geregelt. DIN EN 13814 äußert sich wie folgt zum Schnee:
Es wäre aber eindeutig im Vorfeld mit dem Bauamt zu klären, ob man diese Ansätze wählen darf. Denn gemäß Definition von Fliegenden Bauten (= Bauwerke, welche dafür bestimmt sind, an verschiedenen Orten auf- und abgebaut zu werden) handelt es sich hier eindeutig um keinen Fliegenden Bau. Und noch etwas: in welchem Bundesland soll das Segel stehen? In einigen Bundesländern ist z.B. noch die Vorgängernorm DIN 4112 eingeführt. Grundsätzlich dürfen für Fliegende Bauten etwas geringere Windlasten angesetzt werden als in der DIN 1055-4 stehen. Gruß taw |
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