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Aw: Schneelast im Sommer vernachlässigen? 11 Jul 2012 07:42 #41924

Hallo!


Bitte etwas aufpassen. Der Auszug gilt nur für Zelte. Alle Fliegenden Bauten, welche keine Zelte sind, werden in der DIN EN 13814 geregelt.

DIN EN 13814 äußert sich wie folgt zum Schnee:

5.3.3.5 Schneelasten

Schneelasten müssen gemäß ENV 1991-2-3 angenommen werden.

Schneelasten müssen nicht berücksichtigt werden, wenn die Fliegenden Bauten:

- in Regionen aufgestellt werden, in denen Schnee sehr unwahrscheinlich ist; oder
- nur in schneefreien Jahreszeiten betrieben werden;
- so konstruiert und betrieben werden, dass sich kein Schnee auf dem Fliegenden Bau ansammeln kann;
- betrieben und gleichzeitig Vorbeugemaßnahmen zur Verhinderung einer Schneeansammlung auf dem Fliegenden Bau ergriffen werden.


Letzteres kann durch Erfüllen aller nachfolgend aufgezählten Anforderungen erreicht werden:

- ausreichende Heizvorrichtungen sind installiert und betriebsbereit;
- die Heizung wird vor Einsetzen des Schneefalls eingeschaltet;
- der Fliegende Bau wird so beheizt, dass die gesamte Dachverkleidung auf allen Teilen eine Außenflächentemperatur von über +2 °C aufweist;
- die Verkleidung wird so konstruiert und verspannt, dass sich keine Wasseransammlungen bilden können.

Wenn durch Entfernen des Schnees stets sichergestellt werden kann, dass eine Schneehöhe von h = 8 cm nicht überschritten wird, dann kann bei Fliegenden Bauten eine reduzierte Schneelast von 0,2 kN/m2 über die gesamte Dachfläche angenommen werden.

Diese Einschränkungen bezüglich der Schneelasten sind im Prüfbuch einzutragen.


Es wäre aber eindeutig im Vorfeld mit dem Bauamt zu klären, ob man diese Ansätze wählen darf.
Denn gemäß Definition von Fliegenden Bauten (= Bauwerke, welche dafür bestimmt sind, an verschiedenen Orten auf- und abgebaut zu werden) handelt es sich hier eindeutig um keinen Fliegenden Bau.

Und noch etwas: in welchem Bundesland soll das Segel stehen? In einigen Bundesländern ist z.B. noch die Vorgängernorm DIN 4112 eingeführt.

Grundsätzlich dürfen für Fliegende Bauten etwas geringere Windlasten angesetzt werden als in der DIN 1055-4 stehen.


Gruß
taw

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