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Hallo Kollegen,
ich hatte schon des öfteren den Fall, dass ich eine 17,5er Wand, belastet durch Wind senkrecht zur Wand, mit dem vereinfachten Verfahren nachweisen konnte, mit dem genauen aber nicht. Der vereinfachte Nachweis erfolgte nach Norm ohne Wind, der genaue nach Norm mit Wind. Ist es legitim, dann einfach den vereinfachten Nachweis zu wählen? Oder anders gefragt, gibt es Fälle, in denen das genaue Verfahren auf der sicheren Seite liegt, das vereinfachte aber nicht? Danke Christoff |
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hallo,
normalerweise kann eine Wand, die nach dem vereinfachten Nachweis "passt" auch mit dem genaueren Verfahren sowohl für Wind als auch für Erddruck nachgewiesen werden. Hier kommt es jedoch entscheidend auf das angesetzte System an (Verteilung der H-Kräfte, Einspannmomente etc.). Ausnahmen bilden z.B. Ausfachungen in Aussenwänden. Diese lassen sich i.d.R. überhaupt nicht nachweisen, da an der OK keine Normalkraft vorhanden ist, mit der man einen Schubnachweis führen könnte. Interessant wäre, wenn Sie Ihr Beispiel ins Forum stellen würden, dann könnte man es nachvollziehen. gruß dvog |
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Hallo,
Beispiel: Zeischalige Außenwand; 17,5 cm starke Tragschale, zweiachsig; Höhe 2,75m; oben Holzdach/-decke auf Ringbalken, unten Einspannung in Gründung oder Deckenplatte. Nach dem vereinfachten Verfahren brauchen nur die vertikalen Lasten berücksichtigt zu werden. Will man nach dem genauen Verfahren rechnen, muss Wind senkrecht zur Wand (Plattenschub) berücksichtigt werden. Häufig ergeben sich dann in Wandmitte zu große Ausmitten. Grüße Christoff |
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Hallo,
ich habe da einen interessante Kommentar im KS-Handbuch gefunden: "Bei Außen- und Haustrennwänden wird in der Regel eine genauere Berechnung nach Abschnitt 7 keinen Vorteil bringen. Dies gilt insbesondere für Außenwände mit den Wanddicken 11,5 cm und 17,5 cm, für die nach dem genaueren Verfahren in jedem Fall die Windlasten und ausmittig eingeleitete Deckenlasten bei der Berechnung berücksichtigt werden müssen." Das kann ich nur bestätigen. Grüße Christoff |
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hallo,
eine Aussenwand mit 17.5 cm Dicke und 2,75 m Höhe ist mit beiden Verfahren ohne Probleme nachzuweisen. Ich kann nicht erkennen, wo dabei Schwierigkeiten sein sollten. Die Anmerkung der Kalksandstein Industrie ist für mich nicht schlüssig, da die Wandmomente aus der Deckenexzentrizität den Momenten aus Wind entgegenwirken - also günstig wirken, da die Einspannung der Wand oben erhöht wird. gruß dvog |
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Guten Abend,
das Problem tritt bei zweiseitig gehaltenen Wänden OHNE Einspannung am Wandkopf und mit geringer Auflast auf, also z.B. im Dachgeschoss mit Holzbalkendecke. Das bedeutet, die Windlast senkrecht zur Wand verursacht ein Biegemoment in Wandmitte, evtl. auch ein Moment am Wandfuß. Das Moment in Wandmitte kann durch die geringe Auflast nicht überdrückt werden. Die Klaffung unter 1,0-fachen Lasten ist schon ist zu groß. In "Mauerwerksbau" von Schneider, Schubert, Wormuth, 6. Auflage, Werner Verlag steht z. B. auf Seite 187, dass ein genauer Nachweis für den von mir beschriebenen Fall ratsam sei. Grüße Christoff |
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