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Hallo zusammen!
weiß jemand, wie das geregelt ist: Können Bauvorhaben mit Baugenehmigung vor dem 1.Juli noch nach DIN gerechnet werden? Für den EC2 gibt es den "Fingerloos", sehr praktisch. Gibt es solche konsolidierten Fassungen auch für die andern EC´s. Grüße! |
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Hallo,
wichtig ist das Datum des Eingangsstempel auf den Bauantragsunterlagen beim zuständigen Bauamt und nicht Dein Versendedatum. Außerdem solltest Du Dir von Deinem Auftraggeber die schriftliche Bestätigung geben lassen, daß Du die Statik z.B. DIN 1055, 18800 etc. anfertigst, weil dies ja noch erlaubt ist. Das ist wichtig, da Dein Auftraggeber zum Zeitpunkt der Übergabe des Bauwerks den Anspruch auf eine Ausführung gem. dem aktuellen Stand der Technik hat. Und das ist "leider" ab dem 1.7.12 der Eurocode (bis auf Mauerwerk und noch ein Teil des EC's, wer weiss welcher?). Daher die Statik rechtzwitig einreichen und die Berechnungsgrundlagen bestätigen lassen. Also Herr Fingerloos verneinte die Frage nach der konsolidierten Fassung des EC3 beim Seminar in Hamburg. Beste Grüße, he |
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he schrieb:
Meinst Du mit Bauantragsunterlagen die Statik? wegen "rechtzeitig einreichen"? Danke für den Tipp mit der Bestätigung durch den Bauherren. Das werde ich in jedem Fall machen. Möchte nämlich noch nach DIN rechnen. trau der Kiste mit den EC´s noch nicht wirklich. Mit EC 2 mag das ja alles ganz gut klappen. Aber wenn ich höre dass für den Holzbau gerade eine 1.Änderung am werden ist...... Sollte man sich nicht langsam einig sein, 5 Wochen vor Einführung? Grüße! |
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... bezüglich der kommentierten EC-Fassungen habe ich folgende Anmerkung:
Mit den Eurocodes und den entsprechenden NAs kann man praktisch nicht arbeiten. Wir benötigen die "kommentierten" oder "konsolidierten" Fassungen. Bei den konsolidierten Fassungen werden "nur" EC und NA miteinander verwoben, bei den kommentierten gibt es noch zusätzliche Informationen. Einfach mal bei www.beuth.de in der Suche "eurocode konsolidiert" oder "eurocode kommentiert" eingeben und man erhält einen Überblick, welche Zusammenfassungen es schon gibt und noch geben wird. Ganz wichtig ist z.B. aus meiner Sicht: "Handbuch Eurocode 7 - Geotechnische Bemessung", da im Grundbau EC, NA und Teile der DIN 1054 miteinander verwoben werden müssen. Gruß, Stefan |
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Wenn man jetzt noch nach DIN rechnet, ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass das Bauwerk zu einem Zeitpunkt erstellt wird, wenn der EUROCODE bereits den Status "anerkannte Regeln der Technik" von der DIN übernommen hat. Baurechtlich zwar in Ordnung wenn der Bauantrag vor dem 1. Juli 2012 gestellt wurde, allerdings hat der Bauherr zivilrechtlich ein Anrecht auf eine Planung nach den anerkannten Regeln der Technik.
Daher muss man nachweisen, dass der Bauherr zuvor ausführlich beraten und möglichst ausführlich auf die Unterschiede zwischen EUROCODE und DIN hingewiesen wurde. Allerdings sind wir wohl alle selbst noch nicht richtig mit dem EUROCODE vertraut, welche Punkte soll man also konkret dem Bauherrn darstellen? Kann man alle Unterschiede darstellen? Im Streitfall finden die Rechtsanwälte also sicherlich einen Schwachpunkt in der Beratung. |
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Hallo
![]() Stichtag ist doch Eingang des Bauantrages (Eingangsstempel) bei Bauaufsicht. Hat mit Statik erst mal nichts zu tun. Spannend wird es dann, wenn Nachträge usw. eingereicht werden. Das wird noch Ärger geben ![]() Ob die Berechnung nun so oder so erfolgt ist doch egal. Das kümmert in der Praxis doch keinen Menschen. Und schon gar nicht den Bauherrn. Oder meint ihr dass da nach EC ein komplett anderes Tragwerk bei rauskommt? Gruß Gustav Me transmitte sursum, Caledoni!
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