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Danke für den link, StatikHeld.
Antworten auf die Fragen aus dem Editorial wären interessant! Und wieso kann man schon die EC´s anwenden wenn sie eben noch keine anerkannten Regeln der Technik sind? |
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Weil sich die Entscheidungsträger nicht für die Belange des praktisch tätigen Ingenieurs interessieren. Weshalb gibt es 16 Bauordnungen in Deutschland? Ja klar, weil Baurecht Landesrecht ist, aber welchen Sinn macht das?
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Hallo Stefan,
den hab ich schon gelesen. Die Formulierung für die Vertragsergänzung ist super. Fazit: solange wie möglich nach DIN rechnen und das mit dem Bauherren vertraglich absichern? Grüße Ameise |
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MeyerK schrieb:
Naja - teilweise recht, da Baurecht Ländersache ist - z. B.: Bayern: Datum des Bauantragseingangs Baden-Württemberg: Datum der Baugenehmigung !! Und das ohne wenn und aber! Der Bericht im aktuellen DIB zeigt ja schon einiges - eine Vereinbarung (schriftlich) mit dem Auftraggeber treffen, wie gerechnet werden soll UND wie ausgeführt + abgenommen werden soll! Spannend wird es, wenn die Zulassungen der Materiallieferanten (z. B. Schrauben, Stahltrapezprofile usw.) keine auf den EC angepassten Zulassungen haben .... was dann? Weiß hierzu jemand was? |
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"Bayern: Datum des Bauantragseingangs
Baden-Württemberg: Datum der Baugenehmigung !!" Kann man das wo nachlesen? |
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