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Hallo Leute,
Auflagerrandpressung Holzleimbinder 1.)Bei der Berechnung(GL28c)kann ich ja bei l<= 400 den kc90 mit 1,75 nehmen. 400 mm würden reichen,das Auflager ist aber 450mm lang und daher müsste man wohl den kc90=1 nehmen. Dann geht es aber nicht mehr!! Kann man darauf verweisen,dass 400mm eh reichen,oder ist ab l>400 bindend mit dem kc90=1 zu verwenden. Müsste dann halt eine Stahlplatte unterlegen,die 400mm lang ist. 2.)Bei eine Auflagerlänge von 400mm kann ich ja im Regelfall zur Berechnung 30mm dazuschlagen. Ist der Kc90 bei l=400+30=430 immer noch 1,75,oder schon 1, heisst,wird für die Festlegung des kc90 l=400,oder l=400+30 genommen. Beim Programm von WÜRTH ist der ungünstiger Fall angenommen worden. Ich hab das aber bei anderen Programmen schon anders gesehen. Sollte sich jemand melden,bedank ich im Voraus schon herzlichst |
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Hallo benguela,
wenn ich nicht gerade in den Schneider oder was ähnliches schaue, lese ich in der DIN1502:2008 und dort steht folgendes: Für die Ermittlung der wirksamen Querdruckfläche Aef darf das Maß der tatsächlichen Aufstandsfläche l in Faserrichtung des Holzes an jedem Rand um bis zu 30 mm, jedoch nicht mehr als l, verlängert werden. Der Querdruckbeiwert kc,90 darf wie folgt angenommen werden: kc, 90 = 1,0 für Nadelvollholz und für Brettschichtholz mit l1 < 2 h sowie für Laubholz, kc, 90 = 1,25 für Nadelvollholz mit l1 ≥ 2 h, bei Schwellendruck, kc, 90 = 1,5 für Brettschichtholz mit l1 ≥ 2 h bei Schwellendruck sowie für Nadelvollholz mit l1 ≥ 2h bei Auflagerdruck, und bei Auflagerdruck bei Auflagerknoten von Stabwerken mit indirekten Verbindungen kc, 90 = 1,75 für Brettschichtholz mit l1 ≥ 2 h bei Auflagerdruck, l,l1 und h siehe Bild 19. Die Längenbegrenzung gab es in der DIN1052:2004 und ist jetzt aber nicht mehr da. Warum wohl? ![]() Gruß Stefan |
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Hallo Stefan,
Vielen Dank für die Auskunft! Heisst,ich kann bei beliebiger Auflagerlänge generell den kc90 mit 1,75 annehmen? Sollte mir doch die Din 2008 besorgen,dann wär es klar gewesen. Bin aus Österreich und hab nicht immer die neuesten Normen. Wundert mich schon,das beim Würthprogramm das noch nicht aktualisiert wurde....oder eigentlich doch nicht gg gruss reinhard |
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Die aktuelleste und bauaufsichtlich eingeführte Norm zur Bemessung heran zu ziehen lohnt sich immer.
![]() Es gibt zur 2008-12 auch noch eine Berichtigung 1:2010-05, dort steht aber zu angesprochener Frage keine Änderung. Wenn Du wissen willst, welche Normen gerade anzuwenden sind, würde ich Dir die entsprechende Musterliste des Landes, in dem gebaut werden soll, ans Herz legen. VG Stephan "Wie, sie wollen mehr Geld? Nur, weil das, was gebaut wird auch funktionieren soll??"
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