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Gast
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Hallo und schöne Grüsse aus Österreich.
Wir haben von einem Bodengutachter ein Gutachten über die Fundierung einer Brücke erhalten. Folgender Inhalt bezüglich der duktilen Pfähle: ...Die zulässige Tragkraft eines Pfahles kann mit 400kN angenommen werden... Meine Frage ist nun: Sind die 400kN mit den Gebrauchslasten oder den Bemessungslasten zu vergleichen? Danke für Tipps. |
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bodengutachter reden bei uns normalerweise noch deterministisch.
am besten ist aber immer beim gutachter selbst nachfragen, oder? grüße aus tirol nach österreich wasti |
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Was meinst du mit determiistisch.?
![]() Sicher sollte ich nachfragen. Das Problem ist das hätte ich schon viel früher sollen. Ich bin eigentlich davon ausgegangen das dies Gebebrauchslasten sind. Bin nun aber von anderer Seite verunsichert worden weils geheissen hat: Traglast ist eigentlich Bemessung. Ich sag mir das Wort zulässig ist eigentlich Gebrauch. Grüsse |
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Wenn es um Bodengutachten geht, ist es egal was drin steht solange das Vorzeichen stimmt
![]() Letztens habe ich ein BG in der Hand gehabt da stand: Bettungsziffer 5.000 bis 50.000 ![]() ![]() So mal ernst: Wenn die Angaben sich auf die alte ÖNorm beziehen dann sind es (normallerweise) Gebrauchslasten (1-fach) Wenn sich die Angaben auf den EC7 beziehen, dann: Weiss ich es nicht aber denke es sollten die gamma-fachen Werte sein. Ich empfehle folgende Broschüre: ASI (Austria Standards Plus) Eurocode 7-1 Praxisbeispiele Teil 1+2 Gruss aus Wien |
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Hallo,
wenn dort "zulässige Tragkraft" steht, dann darf das eigentlich nur die Gebrauchslast nach alter Norm sein, sonst müßte es F_Rd heissen. Jetzt ist natürlich nicht auszuschliessen, dass der Bodengutachter einen Fehler gemacht hat, aber wie gesagt, er hat dann den Fehler gemacht, denn den Begriff "zulässige Tragkraft" gibt es nach den neuen Normen nicht. Gruß E.S. |
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Ok.
Vielen Dank an alle für die Infos. Ich hatte gehofft das es Gebrauchslast bedeutet. Aber wie schon geschrieben. Es muss nochmal abklärt werden. Grüsse |
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