"zulässig"
wenn zulässig dort steht, dann handelt es sich üblicherweise um gebrauchslasten.
die bodengutachter schätzen ihre pfähle (oft) über tabellen ab, und die sind alle erheblich älter, als das semi-probabilistische verfahren.
außerdem ist bin ich mir nicht mal sicher, ob in österrich schon nach dem ec 7 gerechnet wird.
vor dem ec 7 gabs für geotechniker nur gebrauchslasten