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penible Prüfer ! 10 Jul 2004 13:20 #3953

  • Bernd F.
  • Bernd F.s Avatar Autor
Guten Tag,<br />
ich habe gerade ein Problem mit einem peniblen Prüfingenieur.<br />
Dieser verlangt Nachweise und Details, welche m.M. in keinem Verhältnis zum Aufwand stehen.<br />
Das Objekt wird in Berlin gebaut (daher auch die Prüfung) und es ist ein Carport mit einer begehbaren Terrasse auf dem Dach.<br />
Er verlangt z.B.:<br />
- Windlast auf die Stützen (10 cm breit)<br />
- Detailzeichnungen der Kopfbänder mit Anschlüsse<br />
- Möchte keine Buldo-Dübel sondern nur Passbolzen verwenden.<br />
- Details der Stützenfüße.<br />
- Bewehrungspläne der Einzelfundamente (35/35/90)<br />
- Nachweis des Belags mit der Riffelung der Dielung<br />
<br />
Ferner ist lt. Prüfstatiker bei "Holz im Freien" die zul. Spannung auf 5/6 zu reduzieren !<br />
Hab ich noch nie gehört, wo steht das ?<br />
<br />
Gruß Bernd

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Re: penible Prüfer ! 10 Jul 2004 14:10 #3954

  • Manfred
  • Manfreds Avatar Autor
ähnliche erfahrung habe ich auch mal in berlin gemacht. die prüfen dort jede kloschüssel! Hast du für die Fundamente ein Baugrundgutachten eingeholt?? :-)<br />
<br />
die zul. holzspannung ist auf 5/6 zu reduzieren, wenn dass holz der witterung direkt ausgesetzt ist. steht in der din und auch im schneider. Ich denke aber, ohne besonderen grund kann er dir nicht passbolzen vorschreiben. Ich hatte mal mit einem zu tun, der meinte einseitige bulldogs (verbindung stahl-holz) funktionieren grundsätzlich nicht?! Für die knotenpunkte muessten kleine detailskizzen ausreichen und die fundamente unbewehrt ausführen. <br />
<br />
will er im rahmen besonderer leistungen auch die bewehrung abnehmen? diese prüfung von kleineren, relativ unrelevanter bauten kostet den bauherren nur unnötig geld.

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Re: penible Prüfer ! 10 Jul 2004 15:50 #3958

  • Bernd F.
  • Bernd F.s Avatar Autor
Hallo Manfred,<br />
einen Bodengutachter habe ich vergessen einzuschalten ;-)<br />
Die Fundamente sind bewehrt und aus diesem Grund will er auch Bewehrungspläne haben.<br />
Das mit den 5/6 bei Außenbauteilen ist OK, aber was solls. Wenn der Bauherr den Prüfbericht sieht, denkt er doch der Statiker ist unfähig ! <br />
Was macht so einer bloß, wenn er ein größeres Objekt prüfen muß, der treibt die Fachingenieure doch in den Wahnsinn und die Kosten in die Höhe. Mein Bauherr bekommt jetzt schon eine Krise, wenn ich nochmal für Detailzeichnungen und neuer Nachweise mein Honorar verlange. <br />
Nur, was soll ich machen ?<br />
Ich rechne jetzt im Stundensatz ab, aber bei einer Bausumme von ca. 10.000,-- EUR kann ich bald nicht´s mehr verlangen.<br />
<br />
Gruß Bernd

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Re: penible Prüfer ! 10 Jul 2004 16:32 #3962

  • Manfred
  • Manfreds Avatar Autor
...alles Geldschneiderei und Arbeitsbeschaffungsmassnahmen!! Auch wenn die LBO es vorschreibt.<br />
Mir ging es genauso. Da der Bauherr ein guter Freund war (und ist) war das Honorar für mich nur marginal. Der große Kostenfaktor war die Prüfung!!! <br />
Mir wurde noch nie für ein EFH der Wärmeschutz und Brandschutz geprüft. Der Bauherr durfte die Anlagen-Aufwandszahl dem Prüfer nachweisen lassen. Ich hab größere Objekte geplant - mit kürzeren Prüfberichten. <br />
Man befindet sich in einer misslichen Lage. Der Prüfer verlangt Detailierungen, Bewehrungspläne für Gartenzwergfundament usw. die nicht beauftragt sind. Zahlen will es aber auch keiner. Die Gedanken vom Bauherren möchte ich nicht lesen.

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Re: penible Prüfer ! 11 Jul 2004 13:23 #3965

  • alter Hans
  • alter Hanss Avatar Autor
Ja, diese Erfahrungen mache ich auch hier in Bayern.<br />
<br />
Muß dazu anmerken, daß ich 7 Jahre3 Statik aufgestellt und Statik geprüft habe, dann 8 Jahre bei einer halbstaatlichen Organisation geprüft habe und nun Büroinhaber bin.<br />
<br />
Ich bin in der Phase Prüfer Kollegen begegnet, die in der freien Wirtschaft keine Chance hatten, da unfähig. Diese Kollegen sind dann als Prüfer die Kings. <br />
<br />
Der Prüfer sollte Partner des Ing.-Büros sein und nicht Verhinderer von Bauleistungen, der DIN-Auslegung tagelang diskutiert, Rechtschreibfehler korrigiert und im Grunde das Rad neu erfinden will.<br />
<br />
Aber so sind sie halt die Deutschen, Vorschriften und Regeln bis zum Erbrechen, dann geht es ihnen gut.<br />
<br />
Beispiel DIN 1045-1: Abacussoftware weißt die Rotationsfähigkeit von Bauteilen nach, und dieses sehr genau.<br />
<br />
Ich kenne da einen Prüfer, der zweifelt das Ergebnis an, kann aber den Gegenbeweis nicht antreten.<br />
<br />
Was soll man da noch machen?<br />
<br />
Auswandern.<br />
<br />
Es grüßt der alte Hans alt, weil seit 23 Jahren als Statiker tätig.

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Re: penible Prüfer ! 12 Jul 2004 08:51 #3955

  • Thomas
  • Thomass Avatar Autor
hallo,<br />
wenn die Arbeit fehlerhaft (falsche zul Spannung ) und unvollständig ( fehlende Details) ist sollte man nicht über angeblich penible Prüfer schimpfen.<br />
Die Angabe von Details ist nun einmal Aufgabe des Statikers, egal wie hoch das Honorar ist.<br />
Wie soll der Maurer wissen welche Bewehrung in das Fundament eingebaut werden muss oder wie soll der Zimmerer wissen wie die Aussteifung funktioniert, wenn es nicht Pläne oder Skizzen gibt?<br />
Vor kutzem wurde in der Fachliteratur von einem Schadensfall berichtet bei dem ein mangelhaft ausgesteiftes Craport eingestürzt ist und einen Bauarbeiter schwer verletzt hat!<br />
Schon aus diesem Grund ist sorgfältiges und vollständiges arbeiten auch bei Kleikram erforderlich.<br />
Nix für ungut Thomas. (kein Prüfer)<br />

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