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Baurecht Bayern 12 Dez 2011 07:29 #39025

Hallo Kollegen,

ich habe mal wieder eine eher baurechtliche Frage. Ich erstelle gerade eine Statik für ein EFH in Bayern. Bin auch in Bayern und bin "Nachweisberechtigter für Standsicherheit". Allerdings ist die Baustelle ca. 250km weit weg von mir.

Jetzt stelle ich mir die Frage, muss ich eine Bauüberwachung durchführen? Gem. Bayerischer BO muss ja der Nachweisersteller eine BÜ durchführen bei Gkl. 1 und 2.
Ich muss ja auch als Nachweisersteller auf der Baubeginnsanzeige unterschreiben. Kann ich dann die BÜ überhaupt noch ausschließen?

Wie handhabt ihr so etwas. Ich müsste ja mindestens 3 Abnahmen machen damit es sinnvoll ist?

Vielen Dank im Voraus

Mr. Ing.

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Aw: Baurecht Bayern 12 Dez 2011 08:44 #39028

Mr.Ing. schrieb:

.. Wie handhabt ihr so etwas. Ich müsste ja mindestens 3 Abnahmen machen ..


hi,

ich bin immer wieder in der gleichen situation - du glaubst nicht,
wie viele nette kollegen es jeweils in baustellennähe gibt, die die
bewehrungsabnahmen übernehmen :)
gilt nicht nur für bayern ..

grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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Aw: Baurecht Bayern 12 Dez 2011 08:53 #39029

Hi :)

kluge Politik, kluge Verwaltung....wenn die Ingbüros ausm Osten massiv in das eigene Terrain einrücken und durch Billiglöhne und ggf. Arbeit minderer Qualität den Markt aufmischen, kann man schon mal so antworten ;)

Wünschte mir, hier im Norden gäbe es auch sowas... :laugh:

Gruß Gustav
Me transmitte sursum, Caledoni!

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Aw: Baurecht Bayern 12 Dez 2011 11:00 #39038

Ein interessantes Thema,

für das ich auch nicht immer eine gute Lösung gefunden habe.
Die Aufgabe kann natürlich (anders als in Hessen) an andere Tragwerksplaner
übergeben werden. Das ist in der BayBO so geregelt.
Nach HOAI ist die Bauleitung bei uns ja immmer eine Sonderleistung, es gibt
bei uns kein Leistungsphase dazu. Also müssen wir gesondert beauftragt werden.
(Bei einfachen BV drück ich mich auch ganz gerne um diese Überwachung)
Ich vermerke dann in der Statik, dass "mein Büro nicht beauftragt ist
und der Bauherr einen gesonderten TW zu beauftragen hat".
Damit hoffe ich das los zu sein.
Interessanterweise ist ja nach HOAI bei Honorarzone I+II der bauleitende
Architekt zur .. "Überwachung der Ausführung...auf Übereinstimmung mit dem
Standsicherheitsnachweis." in einer Grundleistung verpflichtet.

Somit hat der Bauherr diese Überwachung ja hier schon bezahlt und sie
sollte über den Architekten durchgeführt werden.

Inwieweit diese HOAI-Regelung sinnvoll ist, lass ich mal dahin gestellt....

Helmut

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Aw: Baurecht Bayern 12 Dez 2011 13:52 #39042

hi,

gustav, ich verstehe nicht?

wenn ich bew.abnahmen delegiere, dann doch an näher gelegene kollegen?!
in osteuropa hatte ich bisher noch keine projekte.

wenn ich (selten) für einen kollegen ausrücke, dann möchte ich VORHER wissen,
welche art "bewehrungspläne" die basis bilden ;)
(ohne nationale und ostnationale planqualitäten diskutieren zu wollen ..)

btw, gibts eigentlich gustav bei gmx - oder so?

grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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Aw: Baurecht Bayern 12 Dez 2011 15:23 #39045

nein, Markus - das meine ich anders....

ich meinte aus der Vorschrift herauszulesen, dass dort vielleicht bayrische Interessenverbände ein Wörtchen mitgeredet haben. Z. B. Bay-Ing.-Kammer.
Wegen Billigkonkuzenz aus den neuen Bundesländern.....
Weil, wenn Statik mit Abnahme verbunden - dann ist erst mal der ortsansässige im Vorteil..... ;)

Wenn der ortsansässige aber so dumm ist und für den Billigheimer -z. B. aus Schwerin in Brandenburg- die Abnahmen macht, dann ist er selbst schuld..... :P

Wir machen das hier im Stahlbau bei mir auch nicht viel anders (andere Baustelle)


Gruß Gustav ;)
Me transmitte sursum, Caledoni!

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Letzte Änderung: von GustavGans.
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