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Gast
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Hallo,
normalerweise verwenden wir bei der Durchstanzbewehrung in Platten S-Haken anstelle von Bügeln.(wegen besserer einbaubarkeit) laut din muss die durchstanzbewehrung die untere und obere Lage übergreifen,was ein S-Haken ja gewährleistet. Jetzt hakt der prüfer ein,dass laut din nur Bügel als durchstanzbewehrung zu verwenden sind. kennt hier jemand eine veröffentlichung oder der gleichen,die mir bei der argumentation weiterhelfen kann? danke schon mal! |
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Hallo,
DIN 1045-1 13.3.3 (3) erlaubt bis Ved <= 0,3 x VRd,max auch nur Schrägstäbe und/ oder Querkraftzulagen. Wird die Grenze überschritten gilt dann 13.2.3 (2) und min 50% müssen mit Bügeln abgedeckt werden. Gruß Andreas |
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Hallo,
wenn die S-Haken richtig verankert sind dürfte doch nichts dagegen sprechen..... |
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hallo,
im Beispiel 4 Sammlung Betonverein sind auch nur die Biegebewehrung umgreifende Böcke verwendet. Beide untere Schenkel verlaufen in eine Richtung, damit sie gut eingefädelt werden können. Es sind auf jeden Fall keine Bügel. Vielleicht hilft das bei der Diskussion mit dem PI. gruß dvog |
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