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Gast
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Hallo,
ein Kunde möchte eine Fotovoltaikanlage auf seinem Dach installieren. 1972 wurde die alte Dachkonstruktion durch Nagelbrettbinder L ~ 10,50 m, H = 1,25 m ersetzt. Querschnitte: Obergurt 2 x 2,4/14, Untergurt 2 x 2,4/12, V+D Stäbe 2,4/14, also alles sehr schlank Die alte Statik liegt mir vor. Die Lasterhöhung bezogen auf die Gesamtlast einschl.Schnee beträgt ca. 10 %. Ich habe überschläglich die neuen Stablasten ermittelt und Querschnitte und Verbindungen nach der alten Norm 10.69 bzw. 4.88 nachgewiesen. Ergebnisse Obergurt: Spannung 5 % überschritten, Nägel 55 Stück vorh. 52 Abw. 8 % Untergurt: Spannung 7 % überschritten, Nägel 39 Stück vorh. 36 Abw. 10 % Stäbe: Spannung eingehalten Nägel 11 vorh. 10 bzw 7 vorh 6 Ich habe die neuen Lasten über die gesamte Dachfläche ermittelt. Ich habe für die Solarzellen 20 kg angesetzt. Die Solarzellen werden nur einseitig montiert so das sich die Prozente noch etwas reduzieren. Wie soll ich mit dem Ergebnis umgehen ? Kann ich in einer Zusammenfassung erklären, dass unter Berücksichtigung des aktuellen abgesenkten Sicherheitsniveau die Standsicherheit gewährleistet ist, oder ohne wenn und aber die Standsicherheit nicht ausreichend ist. |
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Grundsätzlich sind NP-Binder immer so eine Sache. Die Dinger stürzen regelmäßig ein. Bei diesen Einstürzen ist fast immer das Ausweichen irgendwelcher Stäbe verantwortlich. Das kommt dadurch, dass die Längs- und Knickaussteifung entweder gar nicht vorhanden oder falsch angebracht ist. Oder der Planer hat diese falsch berücksichtigt.
Als erstes würde ich mal gucken, ob schon irgendwelches Ausweichen von Stäben vorhanden ist. Dann die Längs- und Knickaussteifungen prüfen. Und gucken wie die Verarbeitung und der Verbau ist. Danach kann man eventuell schon abschätzen wie ausgelastet die Konstruktion ist. Vom Schreibtisch aus würde ich dazu keine Aussagen machen! Gruss Jens |
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Okay, -übersehen- Du schreibst "Nagelbrettbinder". Aber eigentlich gilt da dasselbe.
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hi,
.. alle kritischen aspekte gelten bei brettbindern noch viel mehr ![]() 24mm war wohl gängig, selbst erlebt: aussteifung durch diag. brettgurte, an den 24mm-obergurten angenagelt !!! "montagestösse" augenscheinlich mit frischem (nassen) schnittholz, exz. anschlüsse jenseits von gut+böse (rand)abstände der nägel und nagelbilder .. katastrophal auflagerung des untergurtes statt des og usw. die nur geringe überschreitung durch zusätzliche pv-last (und: mehr wind/schnee?) überrascht mich. ob man durch hinweis auf überprüfung vor ort aus der verantwortung kommt? ich wär vorsichtig... grüsse, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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Hallo,
die geschilderte Konstruktion mit 2 Stück 24 mm breiten Brettgurten war in der Zeit leider noch Standard, obwohl schon in der DIN 1052 (10.1969) aufgrund von div. Schadensfällen der Obergurt zur seitlichen Stabilisierung und zur Befestigung der Latten mit einem sog. Kopfbrett versehen werden mußte, was aber nicht allen bekannt war. Die Stabilität dieser Binder ist das größte Problem (seitliches Ausweichen der Obergurte). Eine nachträgliche Sanierung und damit Anpassung an geltende Bestimmungen wurde vereinzelt gemacht, ist aber verständlicherweise nur mit großem Aufwand möglich. Fazit: Wenn der Obergurt so aussieht wie beschrieben, dann entspricht er weder heutigen noch damaligen Bestimmungen. Das müßtest du dem Bauherrn sagen. Dann sieht man weiter. Gruß mmue |
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