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hier der von galapeter zitierte artikel:
www.htw-dresden.de/fileadmin/userfiles/b...Barth/Artikel_26.pdf |
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Letzte Änderung: von morten25.
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hi,
jb schrieb:
pardon - falscher weg! das nichtverstehen der technik ist nicht das fatal am ziel vorbeiführende element - eher aussagen wie jb schrieb: . nach 6 jahren (gerichts)streit sollte bezüglich der vertraglichen und rechtlichen situation zumindest einigermassen klarheit herrschen: "bauen mit bauträger" = kaufvertrag über haus und grund. hat der gegner im rechtsstreit die diskussion über die bopl-bemessung angezettelt? was sagt der eigene anwalt? grüsse, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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Letzte Änderung: von markus.
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jb schrieb:
Hallo, bei einer solchen Situation ist es grob falsch, sich nur auf die Bodenplatte zu konzentrieren. Z.B.: auf was stehen denn die Wände, vielleicht auf zu dünnen Decken? In welchem Geschoss sind die Risse zu sehen, wo sind sie am größten, wie sieht der Rissverlauf aus, sind es überhaupt Risse in tragenden Wänden usw. Um hier etwas sagen zu können, muss man schon sehr viel mehr von der Konstruktion wissen. Gruß E.S. |
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Vielen Dank.
Kenne den Artikel. Hier ein paar Infos über das Haus: Teilkeller, EG und OG auskragend. Flachdachgebäude. Gerichtsgutachter hat folgendes herausgearbeitet: 3 Schadenskomplexe 1. Decke über EG. Im auskragenden Bereich Bewehrung zu gering. Keine Tragwerksreserve über einer Betonstütze. Sanierung erfolgt mittels "Pilzkopf". 2. Gargagenwand, direkt an Keller angrenzend. Nicht durch Auflage eingespannt. Bauträger und dessen Statiker haben einfach Anschüttung nicht berücksichtigt. Gefahr der Durchbiegung. Sanierung mit L-Steinen soll folgen. 3. Bodenplatte unter Keller. Wenn Berechnung mit Kennwerten aus dem gerichtlich erstellten Bodengutachten durchgeführt wird, gibt es erhebliche Überlastungen. Gutachter ist aber der Meinung, da auf dem Fussbodenbelag keine Risse zu sehen sind (obwohl dieser durch Dämmung entkoppelt ist), kann sich ein Gleichgewicht eingestellt haben. Hat dann in Absprache mit dem Bodengutachter (wohl) solange mit Bettungsmodulen gerechnet, bis sich eine Stabilität (rechnerisch, theoretisch) ergab. Insgesamt sehr fragiles System. Letztlich nur mit FEM abzubilden, selbst zuvor nichttragende Wände sind zur Lastabtragung nötig. Somit werden mir letztlich die Kosten der Sanierung der Bodenplatte nicht zugestanden (und das nach 6 Jahren Prozessdauer, fast 4 Jahren Bearbeitungszeit durch den Gutachter für 5 Teilgutachten). Wenn man das liest, denkt man bestimmt, dass kann doch gar nicht sein! Ich würde es auch nicht glauben. Leider ist es jedoch wirklich so. Mir bleibt so oder so keine Wahl, ich werde z.B. mit CFK-Lamellen sanieren müssen. Aktuell will jedoch niemand auch nur einen Cent zahlen! Also leider weiter die Frage nach den Bettungsmodulen oder gibt es einen anderen Weg? Viele Grüße jb |
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Letzte Änderung: von jb.
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Hallo,
die ersten beiden Schäden haben schon mal nichts mit der BoPl zu tun. Welche Schäden oder Sachverhalte kannst Du für das KG benennen, die darauf hin deuten, dass die BoPl nicht tragfähig ist? Sind die Wände im KG aus Stahlbeton oder Mauerwerk? Hätte man die Wände grundsätzlich auch auf Streifenfundamente gründen können? Welcher Boden steht an, wie hoch sind die Wandlasten im Mittel und wie dick ist die BoPl? Gruß E.S. |
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Hallo,
es existiert ein junges BGH-Urteil, das den Arch. verpfli-chtet, den Bauherrn vor Baubeginn auf die Notwendigkeit (der Verwendung) eines Baugrundgutachtens hinzuweisen. Sonst ist das Architektenwerk mangelhaft. Ein Bauträger verkauft Haus und Grundstück zusammen. Er hat alles dazu Erforderliche zu leisten. Das dargelegte Problem hat m.E. nicht der Käufer, sondern der Bauträger mit seinem Arch./ Statiker/Sonderfachleuten. SIE sind nicht Vertragspartner der Letztgenannten.SIE als Bauherr / Käufer haben beim Neubau einen Rechtsanspruch auf ein mängelfreies Werk, basierend auf dem Stand der Technik. Das hat allein der Sachverständige festzustellen. Wenn der Bauträger dem Käufer die mangelbehaftete Bodenplatte angedreht hat, liegt das in seiner Verantwortung. Er soll sich an die Verantw. für Bauüberwachung halten. Entscheidend für den Richter ist, was steht im Gutachten? Und, was war/ist vertragl. geschuldet? Wieso kümmmmern SIE sich um die Bodenmech.Kennwerte? Gruss W.E. |
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