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Aw: Bettungsmodule Bodenplatte 23 Okt 2011 16:03 #38289

Hallo,
Nachbemerkung:
Es gibt private Gutachten und solche,die vom Gericht beauftragt werden im Rahmen eines Selbständ. Beweisver-fahrens (§ 485 ZPO ???). Die Sachverst. schreiben oft eine Zusammenfassung. Weil es das Gericht im Detail nicht begreift, es versteht auch vom Bau nichts. Der Sachverst. ist als "Erfüllungsgehilfe" d.Ger. tätig. Das Dumme ist nur, auch der Sachverst. kann irren oder hat auch "eigene Interessen". Inzwischen sind die Privatgutachten gleich-wertig zu beurteilen. Lassen SIE also Statik und Zeichn. prüfen sowie die Deckungsgleichheit zum Baugrundgutach- ten. Richter sehen nur auf Erfüllung von Vertragspflich- ten. Kernfrage: Was ist dem Käufer geschuldet? Kann der Verkäufer eine Bauabnahme f.d. Bodenplatte vorlegen? Muss er nicht, falls nicht nach Kaufvertrag geschuldet. Wer Verträge nicht vorab prüft, kommt später in Beweisnot.
Gruss W.E.

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Aw: Bettungsmodule Bodenplatte 23 Okt 2011 16:38 #38291

Vielen Dank W.E.!

Zur rechtlichen Situation ist folgendes zu ergänzen:
Grunstück war vorhanden. Bauträger sollte "schlüsselfertig" bauen.
Bauträger ist gleichzeitig der Architekt (!).
Dieser hat vor Errichtung der Platte keine Berechnung durchgeführt, auch kein Bodengutachten, wozu ihn der Statiker aufgefordert hat. Statiker hat aber iniital viel zu hohe Bettungsmodule (25000 kn/m3) angesetzt (vorhanden ist aber Löss, Lehm).

Der Keller wurde leider aus einem Materialmix erstellt: Bergseitig STB, der Rest (ca. 80%) aus 36er Poroton. Platte daher schon schwieirg, da nur Teilunterkellerung und hiermit deutlich exzentrische Belastung. Die Dicke beträgt 25cm, oben und unten je eine Q377 eingelegt. Hatte sogar einen Aufpreis für doppelte Bewehrung gezahlt. Geld wurde eingestrichen, Matten jedoch nicht eingelegt. Trotzdem sieht der Richer bisher bei fehlenden (offensichtlichen) Mängeln keinen Grund für eine Entschädigung. M.E. muss aber auch der virtuelle Mangel entschädigt werden. SV hat letzlich zugeben müssen, dass DIN 1045 nicht erfüllt wurde.

Trotzdem die Frage (leider nochmal): Wie kann die Bodenplatte (mit den Werten aus dem ersten Beitrag) modelliert werden (ist plötzlich die Randzonenannahme ok)?

Viele Grüße
jb

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Letzte Änderung: von jb.

Aw: Bettungsmodule Bodenplatte 24 Okt 2011 11:27 #38301

jb schrieb:

... Trotzdem die Frage (leider nochmal): Wie kann die Bodenplatte (mit den Werten aus dem ersten Beitrag) modelliert werden (ist plötzlich die Randzonenannahme ok)?

Zum statischen Problem:
Bodenplatten hat man früher sehr viel einfacher berechnet als heute.
Meist hat man eine konstante oder linear verteilte Bodenpressung
angenommen und hierfür die BoPl bemessen (Handrechnung)..
Eine elastisch gebettete Platte ist ein besseres Modell, trotzdem
ist das auch nur eine grobe Annäherung an die Wirklichket, weil die
versteifende Wirkung der aufgehenden Konstruktion vernachlässigt wird.
Dies hat meiner Meinung nach einen weit größeren Einfluss als
eine so oder so angenommene Verteilung der Bettungsziffer.

Oben steht:
"Bodenplatte (2004)am Hang (10%) errichtet (bergseitig ca. 3m, talseitig ca. 0m Gründungstiefe)."
Eine Gründungstiefe 0m ist auch talseitig nicht vorhanden, denn man braucht schon
aus Frostschutzgründen 1m Einbindetiefe.
Die Zahlen 10000 kN/m³ und 2500 kN/m³ glaube ich auch nicht.
Bei gleicher Last hätte das eine 4-fach größere talseitige Setzng zur Folge, das würde man
mit blossem Auge deutlich sehen und das hättest Du hier mitgeteilt.
Ist eine Schiefstellung des Hauses zu sehen (Wasserwaage mal an die Wand halten)?

Wenn im KG keine Schäden zu beobachten sind und es sich um gewachsenen,
gleichmäßig geschichteten und tragfähig Boden handelt (keine Aufschüttungen usw.)
würde ich wegen einer so oder so angenommenen Bettungsziffer keinen Rechtsstreit wagen.

Den Sachverhalt
"... oben und unten je eine Q377 ... Hatte sogar einen Aufpreis für doppelte Bewehrung gezahlt. Geld wurde eingestrichen, Matten jedoch nicht eingelegt."
können nur Juristen beurteilen.

Gruß
E.S.

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Aw: Bettungsmodule Bodenplatte 24 Okt 2011 14:26 #38304

Hallo

nur mal so am Rande...

Das höre ich zum ersten mal, das ein Bauträger einem Bauherren anbietet
gegen Mehrpreis die doppelte Bewehrung in eine Bodenplatte einzulegen.

Das ist doch mehr als unseriös. Entweder ist die Bewehrung in Ordnung, oder eben nicht.
Ich kann doch keinem Laien die Entscheidung über die Größe der Bewehrung seiner Bodenplatte
überlassen....!!!
Oder ist da schon wieder eine neue Entwicklung an mir vorbeigelaufen, und das ist heute "Stand der Technik"


Andreas
..

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Aw: Bettungsmodule Bodenplatte 24 Okt 2011 17:02 #38306

hi,

zur unterscheidung bauträger - gü - gu - usw. .. siehe hier

die unterschiedlichen konstellationen weisen natürlich unterschiedliche juristische konsequenzen auf.

grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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Aw: Bettungsmodule Bodenplatte 24 Okt 2011 17:19 #38307

Richtig,

ähnliches habe ich mir gedacht als jb schrieb:
..."Grundstück war vorhanden"...
Damit KANN gleich alles ganz anders bewertet werden.

Helmut

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