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Hallo,
wäre für Hilfe sehr dankbar. Folgendes Problem: Bodenplatte (2004)am Hang (10%) errichtet (bergseitig ca. 3m, talseitig ca. 0m Gründungstiefe). Bodengutachten hatte als Bettungsmodule bergseitig ca. 10000 kN/m3, talseitig ca. 2500 kN/m3 ermittelt. Bei Modellierung der Bodenplatte zeigten sich erhebliche Überlastungen. Aktuell, ohne weiteres Bodengutachten, wurden allseits für den Randbereich 10000 kN/m3 und im mittleren Bereich, der nicht definiert wurde, 3000 kN/m3 angesetzt. Hierdurch konnte eine fast ausreichende rechnerische Sicherheit der Platte erzielt werden. Ob Risse in der Platte vorhanden sind, ist unklar. Insgesamt bestehen eine Vielzahl von Wandrissen (in einem schwierigen Bauwerk: Einfamilienhaus, auskragendes OG, "keine Wand über der anderen"). Hierzu ergit sich folgende Frage: M.E. werden die Bettungsmodule , z.B. nach dem Steifemodulverfahren, ermittelt und könnnen nicht einfach frei gewählt werden. Ist die Modellierung unter den oben beschriebenen Voraussetzungen mit einem Randbereich üblich, oder ist von einem Übergang zwischen berg- und talseitig ermittelten Bettungsmodulen auszugehen? Zu mir: Ich bin der Bauherr dieses Hauses. Habe leider mit einem Bauträger gebaut, der vor Errichtung der Bodenplatte weder eine Berechnung, noch ein Bodengutachten erstellt hat. Seit über 6 Jahren wird eine Klage geführt. Zuletzt hat der Statiker die für mich nicht nachvollziehbare Berechnung mit den Randbereichen durchgeführt und ist plötzlich der Meinung, "alles sei gut". Sorry für die Länge des Beitrages. Vielen Dank Grüße JB |
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Letzte Änderung: von jb.
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Hallo, was die qualifizierte Fachliteratur dazu sagt:
BETTUNGSMODULVERFAHREN (BMV) Beim klassischen Bettungsmodulverfahren wird die Fundamentplatte flächig elastisch gelagert. Der Baugrund wird durch von einander unabhängige Vertikalfedern mit konstanter Federsteifigkeit ersetzt.... MODIFIZIERTES BETTUNGSMODULVERFAHREN (MBMV) Neben diesem klassischen Bettungsmodulverfahren wird auch das Verfahren mit feldweise unterschiedlichen Bettungsmoduln angewendet. In den hier durchgeführten Berechnungen wird es als Modifiziertes Bettungsmodulverfahren bezeichnet. Durch die veränderlichen Bettungseigenschaften kann eine verbesserte Modellbildung simuliert werden. Es werden zum Plattenrand hin anwachsende Werte angesetzt, womit das Mittragen des Baugrunds außerhalb der Gründung simuliert werden soll........ Gruss galapeter97 LITERATURVERZEICHNIS [1] Fiedler, Michael: Nichtlineare Berechnungen von Plattenfundamenten. Berlin : Logos, 2001 [2] Hettler, Achim: Gründung von Hochbauten. Berlin: Ernst &Sohn, 2000 [3] Kany, M. El Gendy, M.: Computing of beam and slab foundation on 3-D layered model. In: proceeding of the sixth international conference on computing in civil and building engineering, Berlin 1995 [4] Barth, Ch.; Margraf, E.: Untersuchung verschiedener Bodenmodelle zur Berechnung von Fundamentplatten im Rahmen von FEM-Lösungen. In: Bautechnik, 81 (2004), Heft 5, Seite 337-343 [5] Ahrens, H. / Winselmann, D.: Eine iterative Berechnung von Flächengründungen nach dem Steifemodulverfahren. In: Finite Elemente - Anwendungen in der Baupraxis, FEM ’84, Berlin : Ernst & Sohn, 1984 |
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Letzte Änderung: von galapeter97. Grund: Ergänzung Lit.-Verz.
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Guten Tag jb
ich verstehe, dass sie sich an ein Forum wenden, und Hilfe suchen. Das macht aber keinen Sinn, wenn Sie "gerichtsverwertbare" Fakten brauchen. Gerade die Interaktion Gebäude/Baugrund kann sehr unterschiedlich ausgelegt und interpretiert werden. Es ist durchaus üblich und sinnvoll zum Rand hin den Bettungsmodul zu erhöhen, in den Ecken bis zum Faktor 3 des "inneren" Wertes, ob das aber für Ihr BV zutrifft kann man so natürlich nicht sagen. Sie brauchen einen guten Baugrundgutachter und einen Tragwerksplaner, die beide gut zusammenarbeiten und die Sache bewerten. Helmut |
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Vielen Dank für die "erste Hilfe".
Darf folgendes hinzufügen: Ich erwarte hier kein gerichtsverwertbares Gutachten. Aber bei diesem qaulifizierten Forum wäre ich dankbar bei der Beantwortung der o.g. Frage. Als statischer Laie, der den Sachverhalt mit technischem Interesse zu verstehen versucht, erschließt sich mir der Wechsel in der Wahl der Bettungsmotdule (jetzt hoher Randbereich auch dort, wo die Gründungstiefe 0m betrug) nicht. M.E. ist die Abbildung des Baugrundes und die Annahme der Bettungsmodule doch abhängig von den Setzungen, die hier talseitig völlig anders sind als bergseitig (so dass bei der Wahl eines Randbereiches dies nicht berücksichtigt wird). Grüße JB |
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Letzte Änderung: von jb.
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herr jb,
ich bin mir nicht sicher, ob eine "mathematische" annäherung an das problem der richtige zugang ist. unterschiedliche bettungsmodule führen zu unterschiedlichen setzungen, unterschiedliche setzungen bedeuten differenzsetzungen. differenzsetzungen sind meist ziemlich unverträglich für gebäude. es sei denn, das bauwerk ist besonders steif konzipiert. somit ist vielleicht weniger die berechnungsart, als vielmehr die gründungsart zu hinterfragen. üblicherweise sind bei geneigtem terrain auch die bodenschichten geneigt. vernünftigerweise gründet man den talseitigen fundamentbereich in der selben bodenschicht, wie sie auch bergseitig angetroffen wird. dazu benötigt man eine art tiefgründung (pfähle, brunnen, o.ä) |
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Letzte Änderung: von morten25.
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Danke!
Könnte ich die Zeit zurückdrehen, würde ich natürlich gerne die Gründung in derselben Schicht vornehmen lassen. Sorry, jedoch für das Nachbohren: Aktuell stellt sich für die Ermittlung der Schadensumme allein die Frage, ob eine Modellierung der Platte mit einem Randbereich und Mittelbereich anstatt der Übernahme der talseitgen und bergseitigen Bettungsmodule aus dem Bodengutachten statisch gerechtfertigt ist (zudem randseitig jetzt die maximal ermittelten Werte eingesetzt werden, die allein für die Gründungstiefe von 3m zutrafen und nicht für die Gründungstiefe von 0m talseitig). Vielen Dank Grüße jb |
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