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Hallo Kollegen, <br />
ist es zulässig im Spitzboden p von 2,0 auf 1,0 KN/m2 zu reduzieren wenn z.B auf 1,80 Höhe Latten an die Sparren genagelt werden.<br /> Kann mir hierzu jemand mitteilen was in der Literatur aus den Fußnoten im Schneider steht. <br /> Vielen Dank. |
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Die Abminderung ich schon mehrmals gemacht auch wenn es nach DIN mit der Höhe nicht paßte. Zum einen den Bauherren explizit darauf hinweisen, die Begehbarkeit des Spitzbodens einschränken (Klappe zunageln o.ä.!) und ein Hinweisschild hinhängen. Geschah alles in Absprache mit Prüfern.<br />
<br /> Die Idee mit den Latten ist allerdings auch nicht dumm da die Begehbarkeit nur bedingt gewährleistet ist. <br /> <br /> Was der Bauherr dann später mit seinem Spitzboden macht, steht aber in den Sternen!!! |
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Ob Ihr da im Dachraum Latten bei 1,80 hinnagelt ist egal. Es geht um die OK First, also die Außenhaut. Die DIN 1055 sagt zu diesem Thema mehr.<br /> <br /> <br /> Wenn es einen Grund gibt die Verkehrslast abzumindern habe ich auch schon mit 1 KN gerechnet, es sollte jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen werden. <br /> Manchmal kann es schon viel helfen das statische Systhem und die ständigen Lasten mal mit dem spitzen Bleistift nachzurechnen ![]() <br /> Viele Grüße, <br /> Alex |
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Hallo Alex,<br />
<br /> die DIN 1055-3 sagt definitiv nur: "Spitzböden, die nur auf Grund ihrer Querschnittsabmessungen nur bedingt begehbar sind...". Die Anmerkung "2,0m bis OK First" steht nur im Schneider. Hab ich da was übersehen?<br /> <br /> Gruesse<br /> <br /> |
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Hallo Kollegen,<br />
<br /> in einer Ergänzung zur DIN1055 steht folgendes:<br /> Zeile 1a ist mit folgender Fußnote zu versehen: Ein Spitzboden ist ein für Wohnzwecke nicht geeigneter Dachraum unter Pult- oder Satteldächern mit einer lichten Höhe von höchstens 1,80m.<br /> Hilfreich sind hier auch die Mitteilungsblätter der Prüfingenieure (www.bvpi.de oder www.vpi-bw.com). <br /> Gruß<br /> Stefan |
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Ich habe auch schon oft auf 1,0 abgemindert; entscheidend ist wohl die Begründung. Auch wenn in der Mitte des Spitzbodens mehr als 2 m lichte Höhe sind, ist das Ganze nur bedingt begehbar. Eine Möglichkeit, die mir mal ein Prüfer vorgeschlagen hat: ab 2 m lichte Höhe volle Last (also 2,0), den Rest mit Dreickslasten, also in den Ecken 0,00.<br />
Was die neue DIN 1055-100 dazu sagt, kann ich gegenwärtig nicht nachvollziehen. Aber wenn ich richtig informiert bin, darf man sie schon anwenden. Einige Verkehrslasten sind darin tatsächlich geringer als in 1055-3.<br /> Gruß von Arno |
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