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Diskussionen über Rissbreitenbeschränkung 01 Jul 2004 06:49 #3797

  • Alex
  • Alexs Avatar Autor
<br />
Hallo Kollegen.<br />
<br />
schön öfters ging es hier um Rissbreitenbeschränkung in Verbindung mit Gebrauchstauglichkeit.<br />
<br />
Mich würde interessieren wie Ihr das seht:<br />
<br />
Ausgeführt wird eine Bodenplatte (25...30cm) mit einer Grundbewehrung.<br />
<br />
Kein Nachweis der Bodenplatte mit FE oder gebetteter Balken. Die tragenden Wände werden auf "virtuelle" Steifenfundamenten gelagert, also Streifen von 50.....75cm Breite, je nach Last. Meist reicht dann eine Grundbewehrung von rund 3cm²/m aus um diese "virtuellen" Balken nachzuweisen.<br />
<br />
Die Rissbreitenbeschränkung ist hierbei nicht gegeben, deswegen muss die Abdichtung der Bodenplatte auf andere weise erfolgen, z.B Schweißbahnen.<br />
<br />
Für Meinungen zu diesem Thema bin ich dankbar, <br />
<br />
viele Grüße, <br />
Alex

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Re: Diskussionen über Rissbreitenbeschränkung 01 Jul 2004 07:13 #3798

  • Andreas
  • Andreass Avatar Autor
Richtig, das ist eine denkbare Lösung.<br />
Fakt ist doch das heute meistens Bodenplatten (bei EFH) selbst bei besten Baugrund und ohne Grundwassereinfluß ausgeführt werden.<br />
Woher kommt das?<br />
Zu Zeiten billigen Stahls hat man als Tragwerksplaner sich den Wünschen der Baufirmen noch wenig Schalaufwand gebeugt und eine schöne Bodenplatte gemacht. Wenn ich heute aber höre das Prüfer oder Kollegen der Meinung sind man müsse aufgrund einer Rissbreitenbeschränkung fast 5cm²/m As kreuzweise einlegen (wohlgemerkt bei Bodenplatten ohne Wassereinfluß und guten Baugrund)ist es doch in Zeiten teuren Stahl und billiger Arbeitskraft doch wieder nachdenkenswert ob nicht unbewehrte Streifenfundamente mit zwischen den Wänden liegender Bodenplatte ausreichend ist.<br />
<br />
Letztendlich sind wir Tragwerksplaner auch mit selber daran schuld weil ein tolles FE- Programm einem alles abnimmt und man dem Bauherrn ja noch 2 kg Papier verkaufen will anstatt 3 Seiten mit unbewehrten Streifenfundamenten. <br />
<br />
Vielleicht sollten wir uns als Ingenieure mal gegen den Zeitgeist stellen und es als unsere Aufgabe ansehen unsere Bauherren entsprechen besser zu beraten, denn Beratung durch Baufirmen verfolgen eher ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen.<br />
<br />
Gruss<br />
Andreas

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Re: Diskussionen über Rissbreitenbeschränkung 01 Jul 2004 07:56 #3801

  • Unbekannt
  • Unbekannts Avatar Autor
Bei vielen Prüfern machen öfters Studenten ihr Praktukum. Sie haben nur Theorie studiert und haben keine Ahnung von der Praxis. Um sich zu befriedigen, suchen sie bis aufs letze, Hauptsache: er hat etwas gefunden. Deshalb wird es immer verrückter. <br />
Ich bin der Meinung, daß bei so einer Bodenplatte sich doch gar keine Zwängungen einstellen können. Daher ist auch diese Bewehrung nicht erforderlich.

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Re: Diskussionen über Rissbreitenbeschränkung 01 Jul 2004 08:17 #3805

  • Unbekannt
  • Unbekannts Avatar Autor
Außerdem beinhalten Bodenplatte einen netten finanziellen Aspekt.<br />
Wir hatten vor Jahren die Planung für ein größeres Möbelhaus (230000 cbm u.b.R., ca. 70 x210m), bester Baugrund.<br />
Vorgesehen hatten wir eine unbewehrte Bodenplatte mit Fugenschnitten. Bewehrung war ja und ist nicht notwendig weil kein schwerer Betrieb wie Gabelstapler.<br />
Hätten wir die Bodenplatte bewehrt wären schnell einige 100 tonnen Stahl zusammengekommen.<br />
<br />
Der schlaue Projektsteuerer hat abschießend die Bodenplatte (weil ja nicht statisch notwendig) aus den anrechenbaren Baukosten heraus genommen so das sich unser Honorar spürbar gemindert hat.<br />
<br />
Aber was lernt man daraus:<br />
Nächstes mal wird mit Q188 oben und unten bewehrt, die Bodenplatte ist damit statisch notwendig und somit in den anrechenbaren Kosten und ich hab ein höheres Honorar.<br />
Die Begründung für statische Notwendigkeit fällt mir dann schon wieder ein.<br />
<br />
MFG<br />
Andreas<br />
<br />
<br />
<br />

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Re: Diskussionen über Rissbreitenbeschränkung 01 Jul 2004 08:27 #3799

  • Andreas aus Braunschweig
  • Andreas aus Braunschweigs Avatar Autor
ähnliches zu dem Thema hatten wir auch schon unter: <br />
Fundamentplatten,wo liegt die Warheit<br />
Andreas aus Braunschweig 30.10.2003 <br />
<br />
(nur die Angaben zum Stahlfaserbeton sind nicht mehr korrekt)

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Re: Diskussionen über Rissbreitenbeschränkung 01 Jul 2004 11:22 #3806

  • Fränker
  • Fränkers Avatar Autor
Ob hier die Rissbreitenbeschränkung infolge Zwang zu führen ist, hängt natürlich in erster Linie davon ab ob sich eine Zwangschnittgröße ausbilden kann - und wenn ja wie groß diese (zirka) werden wird. Heißt wenn Dein Bauteil nicht in die Streifenfundamente eingebunden ist - also massiv an der Temp- oder Schwindverformung behindert wird - ist i.d.R. auch keine volle Zwangsbewehrung erforderlich. Treten nur geringere Spannungen (z.B. aus behinderter Verformung aus Baugrundreibung) auf, welche in Ihrer Größe die Risskraft nicht erreichen - dann können Risse auch nur an lokalen Fehlstellen mit minderen Festigkeiten auftreten. Will man sicher gehen, dann kann man unter Annahme dieser Fehlstellen eine Rissbreitenbegrenzung machen.

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