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Hallo Nicky,
durch die neue Dachkonstruktion (Sparrendach ohne Stützen) werden die vorhandenen Eichenbalken und damit auch die Stahlträger sogar entlastet, aber da eine Nutzungsänderung (höhere Nutzlast) vorliegt, besteht der PI auf einen Nachweis. Aber in einem gebe ich Dir Recht, ich werde es mit dem Bauherrn abklären und von oben die Decke öffnen lassen, um zu überprüfen, ob und welche Stahlträger eingebaut wurden. mfg Kuli |
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Hallo Kuli,
vorallem auch mal über das Material nachdenken! 1907 gab es eventuell anderen Stahl! Da wird vieleicht auch noch eine Materialanalyse nötig. Grüße aus Thüringen Pet |
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Letzte Änderung: von Pet.
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nicht nur eventuell, sondern mit Sicherheit. Zur damaligen Zeit hatten Sie Flußstahl verwendet. Flußstahl hatte eine deutlich reduzierte Stahlspannung als die nach der DIN 1025 oder sogar DIN EN 10025.
Ich bin mir nichr sicher und lass mich gern berichtigen, aber ich glaube die Spannung lag bei 14,0 kN/cm². Gruß Nicky |
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Hallo,
ich kenne alte statische Berechnungen aus der Zeit 1900 bis 1910, die zulässige Biegespannungen von (umgerechnet) 100 bis 120 N/mm2 auswiesen. Außerdem wurde gelegentlich Altmaterial verwendet, da Stahl eben sehr teuer war und man nichts verkommen ließ. Wenn das Profil, das zur Verfügung stand, nicht zur Statik paßte, war das für manche kein Problem. Also örtlich kontrollieren. Also a) an einer örtlichen Kontrolle der Maße und des Erhaltungszustandes geht nichts vorbei (wurde schon mehrfach geschrieben). b) Bezügl. der zul. Spannungen kann man auf die Tabellen im Bargmann zurückgreifen, wenn man einigermaßen weiß, wann das gute Stück gewalzt wurde. Gruß mmue |
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Hallo,
1) Theo Kautny "Handbuch Autogenschweiss.", 1909, beschreibt aus Materialproben für Markeneisen "Lion" eine Endbelastung von i.M. 23 Tonnen/ Quadratzoll, daraus eine Schweißnahtfestigkeit von rund 98 %. Unter Annahme einer Schweißung, im ungünst. Fall in Feldmitte, wäre eine Stahl dieser mech. Eigenschaften eine begründbare Annahme, auf der sich. Seite. 2) Sonst hilft nur die Materialprobe, die ich empfehle. 3) Die Profilhöhe lässt sich aus der Flanschbreite tabell. bestimmen. Ich glaube nicht, dass es eine Unterscheidung nach Normal- und Leicht- profilen im Reich 1909 gab. 4) Im Interesse Ihrer Berufshaftpflicht ist die Meinung des Bauherrn sekundär. Ihr Nachfolger stünde vor dem gleichen Problem. Gruss W.E. |
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Hallo,
wie gesagt, Öffnen wohl unabdingbar. Aber zur Orientierung: 32 P ist wahrscheinlich ein Peiner Breitflanschparallel Träger h=320m m, b=300mm (hier scheitert übrigens die Ableitung der Höhe aus der Profilbreite, die Flanschdicke ist ebenfalls erforderlich!...) t=22mm, d(=s)=13mm, IY=32249cm^4, Wy=2016cm^3. Gruß A. Hinniger Meine Homepage:
www.ing.hinniger.net
und
www.hin-und-web.net
Gerne unterstütze ich Sie bei der Öffentlichkeitsarbeit. |
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