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Gast
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Wieso wird das EF überhaupt geprüft ?<br />
Sind Sie nicht prüfbefreit ?<br /> <br /> |
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Hallo Andreas,<br />
<br /> so einfach darf man sich nicht abwimmeln lassen, er muss die Grundlagen wieso er der Meinung ist das an dieser Stelle die Rissbreite wie von ihm gefordert beschränkt werden soll offen legen. Es ist nicht ausreichend es halt nur zu fordern, seine Grundlagen müssen schon Normen, Normverweise oder technische Richtlinien sein die anerkannte Regeln der Technik sind. Falls er sich auf die neue Norm beruft kann man ihn sicher relativ einfach aushebeln wenn der Bauherr ihm bescheinigt dass der Aufsteller darauf hingewisen hat das es Rissen kommen kann. Wichtig ist aber die Grundlage zu haben, damit du überhaupt reagieren kannst. Im Normalfall haben die Prüfer nur die Standsicherheit zu prüfen, es sei denn es ist wie im Holzbau in der Norm die Gebrauchstauglichkeit geregelt.<br /> <br /> Gruß<br /> Stefan |
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man hat mir auch schon mal ein efh bei berlin geprüft. momentan prüfen die dort alles was sich prüfen laesst. wollten waermeschutz, bewehrungspläne etc. für ne echt einfache hütte haben.
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der bauherr hat keine ahnung von der materie zum thema rissbreite. kommen die risse (die er "unterzeichnet + zugelassen" hat) und sie "gefallen" ihm dann doch nicht, fühlt er sich falsch beraten und kommt damit vor gericht auch durch weil er den nötigen sach- und fachverstand nicht hat (als laie). <br />
will damit nur sagen, dass es trotz "bescheinigung" vom bauherren trotzdem noch zu problemen führen könnte. |
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Womit hast du nun ein Problem!<br />
Wenn das so ist, muß deinem Bauherren doch klar sein, daß er gegebenfalls mehr investieren muß... d.h. in Bewehrung und damit in Kosten.<br /> Wenn ich als Planer keinen Persilschein bekomme bin ich doch nicht verpflichtet meinen Kopf für alles hin zu halten. Es sei denn Du hast deinem Bauherren eine Massengarantie für Betonstahl gegeben.<br /> Wenn das nicht so ist, ist es nur eine Frage des Ehrgefühls wenn der Prüfer einen darauf hinweist und man es vorher vielleicht übersehen hat. |
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nach 1045´88; unter Vorbehalt<br />
gehts nur um die Bodenplatte dann wie Thomas schon gesagt hat den Nachweis für die Zwangsschnittgröße führen (Abfließen der Hydratationswärme; Reibung a.d.Baugrund nach DAfStb Richtlinie Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Tab. 1-4). Dies führt bei üblichen Abmessungen schon zum Erfolg (Q378 ggf. nachweisfähig). Inf. Last Nachweis über Grenzdurchmesser bzw. Stababstände (Umweltbed. Z.2 bis4= 0,25mm). <br /> m.E. hat der Prüfer recht diesen Nachweis für die Bodenplatte zu fordern da für dieses Bauteil kein Pkt. gem 17.6.2(2) zutreffend ist. Dies kann für die hor. Bew. der Wände anders aussehen (kein GW; breite Risse haben keinen Einfluss a.d. stat.erf. lotr.Bew. etc.) <br /> zum Thema "Risse bescheinigen lassen" stimme ich Unbekannt2 zu. keine Chance bei einem Laien <br /> |
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