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THEMA:

Rissbreite/Gebrauchstauglichkeit 29 Jun 2004 10:05 #3726

  • Andreas
  • Andreass Avatar Autor
Hallo zusammen,<br />
ich weiß nicht ob diese Thema schon besprochen wurde. Ich habe einen kleinen Disput mit einem Prüfer. Kleines MFH auf dem Land, 25cm Sohlplatte mit Grundbewehrung Q377 ob+unt, unter trag. Wänden und im Feld Q377 zus. (Laut Fe für Biegung ausreichend, kein Grundwasser). Der Prüfer beharrt auf ein w-cal von 0,25, also bei 8er Stäben 5,4cm²/m². Er gibt sich mit einer Q513 zufrieden. Ich vermerke auf dem Plan das die Sohle Wände(Q188) nicht gegen Rißbreite bemessen wurden. Wie ist der Rechtliche Standpunkt. Wie handhabt ihr das. Ich baue das Haus 5 mal. Lohnt sich also über Tonnage nachzudenken. Was macht ihr bei nicht zu prüfenden Gebäuden.<br />
Über Kommentare oder verweise an ältere Nachrichten wäre ich dankbar.

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Re: Rissbreite/Gebrauchstauglichkeit 29 Jun 2004 11:04 #3727

  • Thomas
  • Thomass Avatar Autor
der Prüfer hat sicherlich Aktien bei der Stahlindustrie.<br />
Früher hätte man so eine Platte nur unter den tragenden Wänden bewehrt.<br />
Ich nehme an, die Abmessungen betragen so ca 10-12 m. Voller zentrischer Zwang kann sich somit kaum einstellen.<br />
Vielleicht hilft ein genauerer Nachweis, z.B. nach "Beispiele zur Bemessung nach DIN 1045, Deutscher Beton-Verein, 3.Beispiel".<br />
Gruß Thomas

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ohne gewähr .. 29 Jun 2004 11:44 #3728

  • markus
  • markuss Avatar Autor
meine einschätzung: tragwerksplanerisches herstellen der gebrauchstauglichkeit durch rissbreitenbeschränkende bewehrung ist e. sonderleistung und gehört nicht zum umfang der grundleistungen (1-9) - auch wenn´s mancher "mit"macht.<br />
erstrangig ist abdichtung, soweit erforderlich, ein architektenproblem. insofern sollte zwischen a. und bauherr die art der abdichtung und die akzeptanz von häufigen oder einzelnen rissen geklärt sein.<br />
dann kann der bauherr entscheiden, ein bewehrungsgrab, eine schwarze wanne oder ein betontechnologisch veredeltes betonbauwerk zu beauftragen.<br />
der prüfer kann rissebeschränkung oder alternativmassnahmen (öffentlich-rechtlich) verlangen, vom wem er will - von wem er was bekommt, hängt von (zivilrechtlicher) beauftragung des fachplaners durch den bauherren ab.<br />
wenn´s dumm läuft, ist halt keine positive prüfung und keine (weiter)baugenehmigung möglich.<br />
<br />
just my2cts...

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Re: Rissbreite/Gebrauchstauglichkeit 29 Jun 2004 11:45 #3731

  • Andreas
  • Andreass Avatar Autor
Danke für die schnelle Antwort,<br />
<br />
auch in dem besagten Beispiel geht der Autor von einem w-cal von 0,25 aus (Hydration).<br />
Ich muß um die Bemessung der Rißbreite herumkommen. (nur Biegung) Von Gefühl und Erfahrung her ist die Grundbewehrung Q377 sicherlich ausreichend. (auch gegen Risse)<br />
Interesant ist hier die Rechtsprechung denke ich.<br />
Schreibt mir die DIN/VDI eine Rißbreitenbeschränkung vor, und was macht ihr in der Praxis, auch speziell in den Wänden, wo für Erddruck doch meist die Q188 reicht

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Rissbreite n. DIN 1045-1 29 Jun 2004 11:58 #3732

  • Stefan
  • Stefans Avatar Autor
Hallo Kollegen,<br />
<br />
wichtig hierbei ist zu wissen nach welcher DIN bemessen wird 1045/88 oder 1045-1. In der neuen Norm ist der Hinweis das die Bauteile sowohl Tragfähig sein müssen und bestimmte Grenzen der Gebrauchstauglichkeit erfüllen müssen. Dieses führt dazu dass der Prüfer sich auf die Tabelle 18 der DIN1045-1 berufen kann und dort ist für Stahlbetonbauteile eine Rissbreite wk von 0,3mm angegeben. In der alten DIN war dies nicht so deutlich angegeben und es war ausreichend dem Prüfer zu erklären das kein Grundwasser ansteht. Vielleicht doch mal genauer dran gehen mit den Verfahren von Lohmeyer.<br />
<br />
Gruß<br />
Stefan

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Re: Rissbreite n. DIN 1045-1 29 Jun 2004 12:04 #3735

  • Andreas
  • Andreass Avatar Autor
Bemessen wurde nach alter DIN, mit FE-Programm von MB. Der Prüfer hat keine Probleme mit der erf. Bewehrung aus Biegung. Er sagt klar, das wir verpflichtet sind die Gebrauchstauglichkeit mit dem besagten w-cal von 0,25 sicherzustellen.<br />
Ich kann der Aussage im Moment nichts entgegenstellen.<br />

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