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Stahlspannungen nach Materialzeugnis 01 Jun 2011 13:09 #36420

Hallo,

im Rahmen einer statischen Prüfung wurden Überschreitungen der
zul. Spannungen bei einigen Stahlprofilen festgestellt.

Nun hat der Aufsteller die Nachweise neu vorgelegt.

Er hat die deutlich größeren Zugfestigkeiten der Materialzeugnisse
angesetzt.

Steht irgendwo, dass so ein Nachweis unzulässig ist ?

Grüße
FEM-BOY

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Aw: Stahlspannungen nach Materialzeugnis 01 Jun 2011 17:54 #36435

als ich meinen schweissfachingenieur gemacht habe, hat der dozent mir gesagt, es spricht nichts dagegen, die höheren materialspannungen aus dem materialprüfzeugnis anzusetzen.
als ich das allerdings mal bei einem prüfingenier (fachrichtung stahlbau) zur sprache brachte, hat dies vehement verneint. es sind die spannungen nach din 18800 anzusetzen und sonst nix!!

ich denke, im maschinenbau kann man so was machen, beim bau allerdings nicht!!

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Aw: Stahlspannungen nach Materialzeugnis 02 Jun 2011 10:02 #36436

Die Frage ist sind die höheren Materialspannungen aus dem Materialprüfzeugnis Mittelwerte oder die 5%/95%-Fraktiele ... wenn es die Fraktiele sind, und die Materialprüfung Normkonform durchgeführt wurde (Probegröße, Blechdicke etc...) denke ich, könnte man die höhere Festigkeit ansetzen.

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Aw: Stahlspannungen nach Materialzeugnis 03 Jun 2011 10:37 #36441

Hallo :)

mir ist keine Stelle bekannt, wo das geregelt ist.

Das ist ja kein Ingenieurproblem sondern ein verwaltungstechnisches. Wo steht es geschrieben, dass das im Rahmen eines genehmigungspflichtigen Bauvorhabens genehmigungsfähig ist.....?

Ohne es genau zu wissen: ich meine, es könnte nur von einer höheren Instanz als des Prüfings entschieden werden. Also auf Länderebene.


Gruß Gustav
Me transmitte sursum, Caledoni!

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Aw: Stahlspannungen nach Materialzeugnis 03 Jun 2011 13:49 #36443

Moin,

in DIN 18800-1:1990-11 steht in El.(402), dass auch andere als die üblichen Stahlsorten verwendet werden dürfen. Das würde aber eine Zulassung oder eine Zustimmung im Einzelfall erforderlich machen.

El.(402) ist in der neuen Fassung DIN 18800-1:2008-11 gestrichen worden. In El.(401) sind die zulässigen Werkstoffe aufgelistet. Weiter heißt in El.(405): "Bei der Ermittlung von Beanspruchungen und Beanspruchbarkeiten sind für die Stahlsorten [...] die in Tabelle 1 angegebenen charakteristischen Werte zu verwenden."

Meine Deutung: Stahlsorte und Materialkennwerte entnimmt man aus DIN 18800-1, Tab. 1 und nur dort. Wenn andere Werte verwendet werden, ist das nicht normenkonform.

Grüße

Christoff

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Aw: Stahlspannungen nach Materialzeugnis 06 Jun 2011 15:39 #36461

qwertzuiop schrieb:


Meine Deutung: Stahlsorte und Materialkennwerte entnimmt man aus DIN 18800-1, Tab. 1 und nur dort. Wenn andere Werte verwendet werden, ist das nicht normenkonform.


Also im der EN 1993-1 steht unter 2.5 Bemessung mit Hilfe von Versuchen wie man einen Stahlbau mit Festigkeiten aus Versuchen bemisst (Auch fy usw.). Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass die DIN 18800 dies nicht berücksichtigt.

Rein Physikalisch betrachtet: Die vorhande Streckgrenze sollte nutzbar sein, sonst ist die Norm ein Blödsinn (Wichtige Anmerkung: Duktilitätsanforderungen beachten!)

Also sollte das mit der DIN nicht hinhauen....evtl. EC verwenden

lg rene

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