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Hallo !
Im Stahlbaukalender 2011 Seite 36 stehen einige Anmerkungen. Kap. 2.5 "Bemessung mit Hilfe von Versuchen" Ein Materialzeugnis aus "....." ist kein Versuch. |
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Sorry mein Fehler - Tja man sollte hin und wieder genau lesen
Dann stellt sich wohl die berechtigte Frage, wo er die Festigkeiten herhat: Aus der Zulassung (Idealerweise ETAG) -> haut natürlich hin Aus der Produktnorm - > haut hin Aus dem A... gezogen, um nicht was ändern zu müssen: EN 1993-1: "3.2.1 Werkstoffeigenschaften (1) Die Nennwerte der Streckgrenze fy und der Zugfestigkeit fu für Baustahl sind in der Regel: a) entweder direkt als Werte fy = Reh und fu = Rm aus der Produktnorm, oder b) vereinfacht der Tabelle 3.1 zu entnehmen. ANMERKUNG Der Nationale Anhang kann zu a) oder b) eine Festlegung treffen." Logische Folgerung: NICHT ZULÄSSIG (um genau zu sein grob fahrlässig) lg |
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Moin zusammen,
als Produktnorm fällt mir die DIN EN 10025 ein. In DIN EN 10025-3, Tab. 2 wird eine Einteilung in die bekannten Sorten S235, S355, S420 usw. vorgenommen. Anhand der Materialzeugnisse kann man eine Sorte festlegen. Dann ergibt sich meinetwegen ein S235, S355 oder S420. Diese Werte kann man ansetzen. "Zwischensorten", z. B. einen S300 lassen sich nur mit Materialzeugnissen meiner Meinung nach nicht herleiten. Was anderes wäre es natürlich, wenn der Lieferant eine ganze Festigkeitsklasse höher geliefert hat und das jetzt beweisen will. Also man hat z. B. S235 bestellt und S355 bekommen. Aber darum ging es hier doch nicht, oder? Grüße Christoff |
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Letzte Änderung: von qwertzuiop.
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