Willkommen,
Gast
|
|
|
|
Hallo,
allen ist ja bekannnt, dass die Kiesschüttung mit d gößer 5cm und der richtigen Korngröße die Dachaufbauten gegen Abheben schützen soll. Skurilerweise soll auch nachgewiesen, dass die Gesteinskörnung nicht abhebt. Welchen Ansatz würdet Ihr annehmen. Ich hätte das mal F Sog gegen der Gewichtskraft gegenübergestellt. Oder gibt es dafür Ansätze über die Strömungslehre und Verwirbelungen, die dem Sog entgegenwirken? Bitte um Hilfe! Für den Prüfer ist die Kiesschicht eine Schickt, wie jede andere. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Biegedrillknicker schrieb:
Wer will denn sowas??? Da habe ich bisher noch was davon gehört (Schlecht informiert, ich weiss). Sollen wir in Zukunft noch jedes einzelne Kieskorn nachweisen? ![]() |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo und guten Morgen,
nicht aufregen liebe Kollegen, aber in den Vorschriften stand schon mal geschrieben, dass eine Kiesschicht auf dem Dach nicht beim Abhebenachweis berücksichtigt werden darf und das war wohl nicht unangebracht, wird doch berichtet, dass gelegentlich nicht nur Kies von Flachdächern sondern auch Gehwegplatten von Flachdächern durch die Gegend segeln..... Wie es aktuell ausschaut? keine Ahnung, aber die Winde werden weiter wehen. Gruß galapeter97 |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Vom Aufregen bin ich weit entfernt, war nur verblüfft und etwas ungläubig als ich das Heute Morgen gelesen habe.
Von verwehten Gehwegplatten habe ich bisher noch nichts gehört. Lasse mich in dem Fall gerne belehren. Stellt sich trotzdem die Frage wie eine Kiesschicht gegen Sog nachgewiesen werden soll und kann. Die nächste Frage die sich mir stellt ergibt sich dann zwangsläufig: Immer mehr Solaranlagen werden mit kiesgefüllten Wannen auf's Flachdach gestellt. Wie verhält sich das dann -auch rechtlich- wenn die Kiesschüttung nicht ansetzbar ist (in welchen Vorschriften steht das?)? Die Argumetation der Hersteller ist ja nicht ganz unlogisch: "Die Kiesschüttung ist eh da und wir ersparen uns die ganzen Durchdringungen der Dachhaut. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Moin
![]() also ich musste schmunzeln als ich den Beitrag und die Antworten lass.... ![]() Ich VERMUTE mal ganz stark: Unser User "Biegedrillknicker" hat die Kiesschicht als wichtige Beschwerung der Dachdecke gegen Abheben in Ansatz gebracht ![]() Daraufhin wird wohl der aufmerksame Prüfer gesagt haben: "Weise mir doch erst einmal nach, dass bei solch einem starken Wind, wo deine Dachdecke wegfliegt, die Kiesschüttung überhaupt liegenbleibt..." Und da hat der Prüfer ja wohl recht. Was kommt am ende des "stille Post"-Spiels heraus. Ein empörter User fragt im Statikforum wie man einen Abhebenachweis für eine Kiesschicht führt........ ![]() Zur Klarstellung: Es gibt keinen Abhebenachweis für eine Kiesschicht. Das kann man nicht nachweisen. Wenn der Wind so stark ist, dass er Dachdecken wegreisst, dann bläst er auch Gehwegplatten und Kieselsteine weg! Gruß aus Entenhausen Me transmitte sursum, Caledoni!
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo nochmal,
wegen der Kiesschüttung auf dem Dach, ich hoffe, dass der Text erscheint Anhang Kiesschttung_Flachdach.pdf wurde nicht gefunden.Gruß galapeter97 |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
|
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten