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Mario schrieb:
Hallo, das ist wohl richtig, jedoch vermute ich mal, daß Wolfgang kein Brückenbauwerk gemeint hat und wenn ja, würde er die Geflogenheiten des Stahlbaues auch genau kennen. Es wird sich vermutlich um eine "normale Halle" oder ein "normales Betriebsgebäude" in Stahlbauweise handeln. Ist aber von mir nur eine Vermutung !!!!! |
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Guten Morgen Kollegen
und vielen Dank für die Antworten. Ja es handelt sich um einen "normalen" Hochbau (Stahlhalle auf massivem Untergeschoß). Der Auftraggeber hat sich mit dem Stahlbauer über dessen Schlußrechnung zerstritten, und wollte von mir (Aufsteller) wissen, ob der AN wegen der im LV erwähnten Prüfpflicht für die Schweißnähte in der Pflicht ist, oder ob der Nachweis seiner Befähigung (Klasse D DIN 18800 Teil 7) ausreicht, wie der AN meint. Ich weiß nun (Danke MeyerK!), daß das zwei Paar Stiefel sind, und der AG entscheiden muss, ob ihm die Abnahme durch Aufsteller und Prüfstatiker (Sichtprüfung) genügt, oder ob er den AN weiter treten möchte. Gruß Wolfgang |
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hi,
ich dachte, dass michi oder einer der anderen stahlbauer was schreiben würde ![]() wenn ein stahlbauteil, egal welcher klasse, auf die baustelle kommt, dann sind die nähte im erforderlichen umfang geprüft! d.h., nahtvolumen, nahtform, usw. wenn der AG mehr will, muss er das spezifizieren. wenn der AG meint (..), eine schweissnaht beanstanden zu müssen, soll er das halt machen. das ist aber nicht mehr aufgabe des twp im rahmen der hoai-leistungen, sondern dann soll er halt ein gutachten beauftragen, von färbemittel über us bis hin zu schleifproben gibt´s heute alles. für geld ![]() viel spass bei einem bau, wo mit solchen "argumenten" gekämpft wird.. grüsse, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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Guten Morgen,
das ist so nicht ganz richtig. Nach 18800-7 muß eine 100% Sichtprüfung durchgeführt werden. Diese muß aber nicht vom SFI durchgeführt werden (das wäre ja auch Wahnsinn), sondern wird i.d.R. vom Schweißer selbst durchführt (vgl. Kommentar zur 18800-7). Werden weitere zerstörungsfreie Prüfungen verlangt, z.B. wegen "nachgewiesener" Nahtgüte, dann muß in den Plänen oder in der Statik angegeben werden, welche Nähte zu prüfen sind. Gruß, cg |
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ich sehe markus war schneller als ich.
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@Gustav,
wenn ich von Stahlbau spreche dann rede ich nicht vom Schlosser um die Ecke. Ich bin selbst Statiker und SFI im Stahlbau. Bei uns werden keine Pläne durch den Prüfing. freigegeben, die nicht durch denn SFI unterschrieben sind ... Wenn das in anderen Firmen anderes geregelt wird und so durchgeht kann ichs auch nicht ändern. |
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