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Aw: Schweißnahtprüfung 08 Mär 2011 15:37 #35491

Mario schrieb:

Also es gibt sogar Schweißnahtprüfpläne.
Für den Brückenbau müssen die Ergebnisse von Durchstrahlprüfungen, UT, MT usw. zudem noch dokumentiert werden.

Gruß Mario


Hallo,
das ist wohl richtig, jedoch vermute ich mal, daß Wolfgang kein
Brückenbauwerk
gemeint hat und wenn ja, würde er die Geflogenheiten
des Stahlbaues auch genau kennen.
Es wird sich vermutlich um eine "normale Halle" oder ein "normales
Betriebsgebäude" in Stahlbauweise handeln.
Ist aber von mir nur eine Vermutung !!!!!

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Aw: Schweißnahtprüfung 09 Mär 2011 06:53 #35492

Guten Morgen Kollegen
und vielen Dank für die Antworten. Ja es handelt sich um einen "normalen" Hochbau (Stahlhalle auf massivem Untergeschoß). Der Auftraggeber hat sich mit dem Stahlbauer über dessen Schlußrechnung zerstritten, und wollte von mir (Aufsteller) wissen, ob der AN wegen der im LV erwähnten Prüfpflicht für die Schweißnähte in der Pflicht ist, oder ob der Nachweis seiner Befähigung (Klasse D DIN 18800 Teil 7) ausreicht, wie der AN meint.
Ich weiß nun (Danke MeyerK!), daß das zwei Paar Stiefel sind, und der AG entscheiden muss, ob ihm die Abnahme durch Aufsteller und Prüfstatiker (Sichtprüfung) genügt, oder ob er den AN weiter treten möchte.

Gruß Wolfgang

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Aw: Schweißnahtprüfung 09 Mär 2011 08:13 #35494

hi,

ich dachte, dass michi oder einer der anderen stahlbauer was schreiben
würde ;) .. aber gut:
wenn ein stahlbauteil, egal welcher klasse, auf die baustelle kommt,
dann sind die nähte im erforderlichen umfang geprüft!
d.h., nahtvolumen, nahtform, usw.
wenn der AG mehr will, muss er das spezifizieren.
wenn der AG meint (..), eine schweissnaht beanstanden zu müssen,
soll er das halt machen. das ist aber nicht mehr aufgabe des twp im rahmen
der hoai-leistungen, sondern dann soll er halt ein gutachten
beauftragen, von färbemittel über us bis hin zu schleifproben gibt´s
heute alles. für geld :p

viel spass bei einem bau, wo mit solchen "argumenten" gekämpft wird..

grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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Aw: Schweißnahtprüfung 09 Mär 2011 08:30 #35496

Guten Morgen,
das ist so nicht ganz richtig.
Nach 18800-7 muß eine 100% Sichtprüfung durchgeführt werden. Diese muß aber nicht vom SFI durchgeführt werden (das wäre ja auch Wahnsinn), sondern wird i.d.R. vom Schweißer selbst durchführt (vgl. Kommentar zur 18800-7).
Werden weitere zerstörungsfreie Prüfungen verlangt, z.B. wegen "nachgewiesener" Nahtgüte, dann muß in den Plänen oder in der Statik angegeben werden, welche Nähte zu prüfen sind.


Gruß,
cg

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Aw: Schweißnahtprüfung 09 Mär 2011 08:32 #35497

ich sehe markus war schneller als ich.

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Aw: Schweißnahtprüfung 09 Mär 2011 13:52 #35501

@Gustav,

wenn ich von Stahlbau spreche dann rede ich nicht vom Schlosser um die Ecke. Ich bin selbst Statiker und SFI im Stahlbau. Bei uns werden keine Pläne durch den Prüfing. freigegeben, die nicht durch denn SFI unterschrieben sind ...
Wenn das in anderen Firmen anderes geregelt wird und so durchgeht kann ichs auch nicht ändern.

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