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Gast
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Hallo Kollegen,
ich wollte mal das Thema „Schalpläne“ ansprechen, welches immer wieder zu Streit zwischen allen am Bau beteiligten führt. Mitlerweile wird von manchen Unternehmern und Architekten ja scheinbar erwartet, daß der Tragwerkplaner die (Rohbau-) Ausführungspläne komplett alleine erstellt. Nach HOAI § 64 sind als GRUNDLEISTUNG sowohl Bewehrungspläne als auch Schalpläne in „Ergänzung der Ausführungspläne des Objektplaners“ zu liefern. Dagegen sind „Rohbaupläne“ also komplette eigenständige Rohbau-Ausführungspläne als SONDERLEISTUNG definiert. Die Grenzen zwischen Schalplänen und Rohbau-Ausführungsplänen sind ja schwimmend und werden von jedem Richter vermutlich anders gesehen. Meine Frage: Bei welchen Bauvorhaben fertigt Ihr explizite Schalpläne (zusätzlich zu den Bewehrungszeichnungen) an und wie aufwendig gestaltet Ihr diese ? Bei einem Einfamilienhaus reicht es i.d.R. Bewehrungspläne zu zeichnen und die Schnitte der Unterzüge zu vermaßen und bei einem größeren Zweckbauwerk (Halle, Trafostation o.ä) kommt man um Schalpläne nicht herum. Aber wie sieht es aus bei den ganzen „mittleren Bauten“ (3-10-Familien-Häuser, Kindergärten etc.), welche gerade kleinere Ingenieurbüros bearbeiten, reichen dort gut vermaßte Bewehrungspläne oder erstellt Ihr zusätzlich auch noch Schalpläne ? Gibt es dazu Regelungen, welche (halbwegs) gerichtsfest zitiert werden können ? Vielen Dank für EURE Meinung zeemann |
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Hallo Zeemann
ich kläre das gleich bei der Angebotabgabe. Dann kommt der %-Anteil entsprechend 26% oder 42% für Lph.5 Bauherrn von kleineren BV (aber auch MFH, wenn ich weis dass der Arch. gute Pläne macht) kläre ich meist so auf dass es -wenn ein Werkplan vorliegt- nicht nötig ist, einen Schaplan zu erstellen. (Ich mach sie nicht gerne) Wesentliche Maße kommen dann schon auf meinen Bew.plan. (Stützen,UZ, bei Platten die Außenabmessungen) Dann der Hinweis:"Maße unbedingt mit Arch.pläne abgleichen, bei Unstimmigkeiten Rücksprache mit Tragwerksplaner". Wenn ich aber Schalpläne mache, kommt schon auf jeden Plan: "Dieser Plan ergänzt den Werkplan und die Pläne weiterer Fachplaner. - weitere Angaben auf den entprechenden Plänen beachten" (Die betrifft z.B. oft Einbauteile bei Aufzügen, die stelle ich grundsätzlich nicht dar) Probleme hatte ich noch nie. Gruß Helmut |
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Hallo,
Leistungen werden nach HOAI abgerechnet. Heisst jedoch nicht, dass alle Einzelleistungen der LPHen ausgeführt werden müssen. Bei gerichtl. Honorarstreitigkeiten ent- scheidet der vom Gericht beauftragte ö.b.u.v. Sachverst. Der Vorsitzende richtet sich regelm. nach dem Gutachten. Schalpläne wurden früher so gut wie nicht erstellt. Wie geschalt wird, bestimmten Poliere -- und auch die Beton-bauer. Jeder FA wusste aus der Praxis, welche Schalung, welche Träger und Stützen wie anzuordnen waren. Beweh- rung wurde immer komplett gezeichnet, mit Stahl-Listen. Erst bei Lehrgerüsten und größ. Stützweiten wurde gere- chnet. Meist von der Bauleitung oder den Technologen iniziert: Bei EFH, ZFH oder Wohnobjekten gab es keine Schalpläne. Bei schweren Betondecken wurde nach Skizzen gearbeitet. Erst bei abgebundenen Konstr. (viel Holz, viele Bolzen und Spannstäbe) wurde ein Riss vom Planer erstellt. Gruss W.E. |
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W.Elding schrieb:
Mir dünkt Sie verwechseln Schalungsplan und Schalplan. Auf dem Schalplan ist nur der Schalkörper, also das Betonbauteil dargestellt, komplett vermaßt, alle Angaben über Betonfestigkeit, Expositionsklassen etc. vermerkt. Die Anordnung der Schalung, das verwendete System, welche Träger und Stützen, das bestimmt immer noch die Baustelle/Polier etc. selbst. Schalpläne sind nur erforderlich, wenn auf Grundlage der Architektenpläne nicht gebaut werden kann, weil der Betonkörper durch allerlei andere Dinge, wie Wärmedämmung, Fußbodenaufbauten etc. nicht mehr eindeutig dargestellt werden kann und nicht mehr eindeutig vermaßt ist. manchmal kann man auch nach einem gut vermaßten Bewehrungsplan bauen, jedoch wenn der Bew.plan komplexer wird, kann man dort aus Platzgründen nicht mehr jedes Schalmaß eintragen. Auch dann wird ein Schalplan erforderlich. Auf Bewehrungsplänen muss auch nicht jedes einzelne Schalmaß vorhanden sein. Nach DIN 1356-10 enthalten Bew.plänealle zum Verlegen und Biegen der Bewehrung erforderlichen Angaben, jedoch nur die Hauptmaße der Stahlbetonbauteile. |
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Hallo,
Nachbemerkung: Aussparungen in Fundamenten, in Fußböden, an Wänden und Treppen usw. sowie Kontaktbleche u.a. Einbauteile sollten immer genau vermaszt und bezeichnet werden. Die Spätere Stemmerei/Bohrerei ist sowieso unvermeidlich und teuer. Ausnahme: Wenn z.Bsp. die Aufzugsmonteure o.andere ihre Befestigungen selbst ausführen. Das sollte aber in deren Vertrag stehen,um Streit nebst Kosten auszuschließen. Zeichnungsverweise sind gut und richtig. Zur Absicherung des Bearbeiters sind sie untauglich, weil es die Firma trifft und den Chef ... Peinlichkeit ist garantiert. Gruss W.E. |
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hi,
zur ausgangsfrage: beim vergleich, was der objektplaner und was der tragwerksplaner darstellen, kann die notwendigkeit von schalplänen eigentlich keine diskussion auslösen - ausser bei sehr (!) einfachen decken. diskutiert wird nach meiner erfahrung aus 2 gründen: planungskostenminimierungswunsch des bauherrn ärgerminimierungswunsch des twp (wenn ich da an manche "werkpläne" denke ..) falls planen und bauen ein wunschkonzert sein sollte - ist das bei mir noch nicht angekommen ![]() grüsse, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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