Willkommen,
Gast
|
|
|
|
Servus,
ich stelle mir gerade die Frage, wie mit der Mindestschubbewehrung in Bestandsrippendecken eines Bestandsgebäudes anno 1960 umgegangen werden muss. Beispiel: Stb.-Träger (b/h=100/30cm), vorhandene Schubbewehrung im Feld bei ø8/25 (=4,0cm²/m). Gem. heutiger Normung der DIN1045-1 ergäbe sich beim Nachweis des Trägers eine erforderliche Schubbewehrung von 9,70cm²/m. Wie nun damit umgehen? |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Letzte Änderung: von kuhpansen.
|
|
Hallo Kuhpansen,
1960 wurde in den meisten Fällen die Schubabdeckung mit aufgebogenen " Eisen " und Restabdeckung mit Bügeln gemacht. Gruß Jupp |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo Jupp,
das stimmt natürlich. Gerade bei Durchalufträgern wurde die Schubbewehrung bei Mittellagern, wie bereits richtig beschrieben, neben Bügeln auch mithilfe der Schrägaufbiegungen ausgeführt. Doch wie schauts bspw. im Feld aus? Rechnerisch bräuchte ich dort wenig bis garkeine Schubzulagen. Gem. 1045-1 muss ich trotz allem eine Mindestschubbewehrung einlegen. Die örtlich anzutreffende ich jedoch geringer, weil anno 1960 diese Anforderung der DIN noch nicht bestand, sondern erst mit der Normenfortschreibung entstand. Ein heute geführter Nachweis berücksichtigt dies natürlich. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo,
dieses Problem hat man ja immer, wenn man alte Dinge nach neuen Normen rechnet. Ich halte mich an diese Empfehlungen: www.dibt.de/de/Data/TB/Hinweis_Bauen_im_Bestand.pdf Lt. diesen Empfehlungen darf man unter bestimmten Voraussetzungen alte Bauteile auch nach alten Normen nachweisen. Nachzulesen in Kap. 4 auf Seite 2. In Kap. 6 ab Seite 3 sind Beispiele aufgeführt, wann und ob diese Voraussetzungen erfüllt sind. Meistens kann man sich so vor einer Nachrechnung nach neuen Normen retten. Grüße Christoff |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Letzte Änderung: von qwertzuiop. Grund: Link nicht korrekt
|
|
Hallo Kuhpansen,
1. Aufbiegungen wurden 1960 auch für Einfeldbalken verwendet, nicht nur für Durchlaufträger. 2. Querkraftfläche wurde aufgeteilt in Anteil Schubzulagen und Anteil Bügel. 3. Grobe Regel damals 1/2 Aufbiegungen u. 1/2 Bügelanteil. Gruß Jupp |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Servus,
erstmal Danke für die Antworten. Jedoch fühle ich mich unverstanden. Hier mal das konkrete Beispiel: img171.imageshack.us/i/beispielk.jpg/ Erkennbar ist das Randfeld eines Dreifeldträgers mit den o.g. Abmessungen b/h=100/30cm. Wie Jupp bereits richtig ausfuhr, wird die Feldbewehrung (hier idS. 9ø20) in Teilen vor den Auflagern schräg aufgebogen, um den örtlich erhöhten Schubanforderungen gerecht zu werden. Zwischen den Aufbiegungen, d.h. im Bereich von ca. 1m links und rechts der Auflager, stehen für den Schub lediglich zweischnittige Bügel (ø8/25) zur Verfügung. Unter Ansatz der 1045-1 (Kap. 13.2.3) ergibt sich eine Mindestschubbewehrung im aktuellen Beispiel von 9,7cm²/m (Ansatz C25/30, BSt420). Tätsächlich vorhanden sind jedoch lediglich 4,0cm²/m. Die Schrägaufbiegungen kann ich doch nicht auf das gesamte Feld anrechnen... |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
|
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten