Hallo,
die Fotovoltaikanlage kann nicht als Verkehrslast angesetzt werden, weil sie dann ggf. in die Lastfall-Kombinationen einbezogen würde. Das könnte dazu führen, daß das Eg. der Platten oder aber Verkehrslasten abgemindert würden (wg. Wahrscheinlichkeit des gleichzeitigen Auftretens der Max-Werte). Das Eg. ist aber immer da und kann daher auch nicht abgemindert werden.
Falls du dir nicht sicher bist, ob die Anlage montiert oder aber später wieder demontiert wird, dann kannst du das Problem nur mit 2 Rechengängen lösen (1 x einschl. Eg. Fotovoltaik, 1 x ohne).
Gruß
mmue