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Hallo Kollegen,
es kommt immer häufiger vor, dass im Industriebau Hallen erweitert werden. Momentan wünscht ein Kunde einen 10m breiten Anbau an seine vorhandene Halle (quasi ein Schlauch an die vorh. Längswand). Die neu Konstruktion soll für sich stehen; es gibt keine Verbindung der beiden Konstruktionen. Es wird Durchgänge (Türen und Tore) geben, ansonsten entstehen zwei separate Räume. Wenn ich jetzt meinen Windansatz wählen möchte, muss ich ja auf der Seite des eigentlich abschirmenden Bestands Windlasten ansetzen, da die Gebäude ja nicht miteinander verbunden sind (Konstruktionstechnisch). Letztlich ist das aber totaler Blödsinn, denn niemand wird die neue Halle ohne die vorhandene Halle nutzen wollen und somit die große Halle abreißen, um den kleinen Anbau allein zu nutzen. Gibt es irgendwo einen Kommentar, der mir in solchen Situationen weiterhilft bzw. Klarheit verschafft? Grüße |
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Hallo,
vermutlich steht auch in der zuständigen Landesbauordnung drin, dass jedes Bauwerk für sich allein standsicher sein muss. Im Klartext bedeutet dies, eine Abschirmung durch einen anderen Gebäudeteil gilt als nicht vorhanden. Grüße galapeter97 |
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Hallo
![]() also das sagt doch schon der Name "Anbau". Das ist die Erweiterung eines Bestandes. Sonst wäre es ein "Neubau". Also keine Anforderung an eigene Standsicherheit ohne Altbau. So würde ich das sehen. Gruß Gustav Me transmitte sursum, Caledoni!
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Gustav, genauso sehe ich das auch, es ist ein Anbau. Ohne den "Hauptbau" würde dieses kleine Gebäude niemals stehen. Es wird also immer vom anderen Hauptbau abgeschirmt. In der Realität mag das ja auch wirklich so sein.
Aber mit "ich finde aber" und "ich meine aber" kommt man in Deutschland nicht weit. Ich brauche eine DiBt-Mittteilung o.ä. Aber ich glaube nicht daran, dass es sowas gibt. Man müsst (in meinem Fall für den Stahlbau) eine Pauschal-Lösung finden, wie ich die beiden Gebäude miteinander verbinde, sodass ich konstruktiv ein Gebäude erstelle. Wie ist das denn für den Fall, wenn mein neuer Anbau nicht mit einer Wandverkleidung (Richtung Altbau) ausgestattet ist? Heißt: Wenn ich den Altbau abreiße, dann steht mein Neubau ohne Wandverkleidung da. Hat da jemand schon Erfahrungen gemacht? ![]() |
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Beide Ansätze haben meines Erachtens seine Richtigkeit - eigenständig standsicher bzw. Anbau.
Die Statik erstellt man mit den vorhandenen Randbedingungen - zum Bestand keine Wand, da gemeinsam genutzt - hier also auch kein Windansatz für diesen (Bau-) Zustand. Wäre hier eine Lösung mit dem Auftraggeber (freistehend/angebaut) vertraglich zu vereinbaren nicht sinnvoll? Z.B., dass bei einem Abbruch des Bestandes, der Anbau statisch geprüft und eventuell statisch verändert / verstärkt werden muss? Ein Kommentar zur DIN 1055 oder ähnliches wäre natürlich rechtlich (aber auch statisch??) auf der sicheren Seite. |
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... und genau so eine Absprache birgt auch Gefahren.
Folgendes Szenario: In 30 Jahren gibt es kein Papier mehr in den Büros (wenn es dann überhaupt noch Büros gibt, aber das ist ein anderes Thema). Der Bauherr ist pleite. Das Archiv des Bauunternehmers abgebrannt. Es gibt keine Unterlagen mehr. Der Vertrag ist geklaut worde. soo... und nun? Der frohe neue Besitzer der das Gelände gerade bei der Zwangsversteigerung ersteigert hat möchte hier ein neues Industrieunternehmen aufbauen. Ihm fällt auf, dass der den Anbau ja weiter nutzen kann. Der große alte Klotz daneben... der muss aber weg. Und Schwubs stehen wir vor dem Problem, dass keine weiß, ob das geht? Anderes Szenario: Der Altbau brennt ab. Was is dann? |
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