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Hallo,
zu diesem Satz habe ich folgende Frage: Die müßten sicherlich mit der Einzellast Qk gem. DIN 1055 T.3 nachgewiesen werden wobei die Last Qk in Abhängigkeit von der Nutzung erhebliche Größen annehmen kann. Da sind 3 mm Bleche wohl schnell überfordert. Hier in der Norm heißt es. Der Nachweis der Mindesttragfähigkeit ist mit Qk auf einer Fläche von 5*5 cm zu führen. Soll doch heißen, dass hier nicht mit dem Lasteinwirkungsfaktor multipliziert werden muß. Wenn man das auf Gitterrostbeläge anwendet, kommt man bis auf ca. 70% an die Tabellenwerte der Gitterrosthersteller heran. Die Belastungstabellen der Gitterrosthersteller beinhalten ja auch Aufstandsflächen von 20*20 cm, die ja nicht DIN-konform sind. Wie seht ihr das? Gruß Hubert Hubert
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Hallo Hubert
![]() dein Beitrag ist ein bischen unklar. Willst du wissen warum Gitterroste nicht mit der hohen Einzellast nach DIN 1055 gerechnet werden? Weil Gitterrost eine eigene Norm haben. ![]() Die Leute von den Hochschulen streiten sich noch, oder haben sich lange um das gestritten. Die Last nach DIN 1055 ist ungünstig für Gitterroste. Zu ungünstig. Das ist der Grund. Gruß Gustav ![]() Me transmitte sursum, Caledoni!
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Ich möchte konkret wissen, mit welcher Einzellast der Nachweis für Gitterroste (gleiches gilt ja auch für Holzwerkstoffe) geführt werden muß. Qk oder Qed? Der PI meint, mit Qed. Eine Gitterrostnorm akzeptiert er nicht. Wenn ich nicht Tragstäbe von mind. 3/50mm wähle bei 30/30 mm Raster und 1200mm Spannweite, wird die Treppe nicht abgenommen, Basta. Der Treppenbauer sagt: so etwas haben wir noch nie gehabt. Wer hat recht?
Gruß Hubert
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Hallo Hubert
![]() der Prüfing hat das nicht zu entscheiden..... (nur so am Rande) ![]() Wenn das wirklich so wäre..... wieviele Millionen Quadratmeter Gitterrost müßten dann getauscht werden? Es gibt 2 Ansätze..... denk mal nach! Gruß Gustav Me transmitte sursum, Caledoni!
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Entweder mit Qk rechnen, Querverteilung in Anlehnung an RAL 638, oder Zerstörungsprüfung durchführen!
Oder? Gruß Hubert
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Ist das sooooo schwierig?
![]() -Entweder Gitterrosthersteller nach Normenstand fragen oder -verbogene Gitterroste austauschen wenn ein Schaden auftritt. Es wird nicht immer alles grundsätzlich nach DIN1055 gerechnet. Ausnahmen gibt es einige. Denkt mal an Rand- und Eckbereiche bei Trapezblechen, an UK-Konstr. von Solaranlagen etc. Gruß Gustav Me transmitte sursum, Caledoni!
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