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Um dieses umwerfliche Beamtendeutsch aufzudröseln, hieße das für mich:
1. Meine Kranbahnen sind mit den neuen Lasten nach "neuer" Norm nachzuweisen. 2. Die Auflagerreaktionen aus den Kranbahnen sind auf die Rahmenbinder weiterzuleiten. 3. Der Nachweis der Rahmenbinder erfolgt mit den neuen Auflagerlasten, den neuen Windlasten, den neuen Schneelasten usw. nach alter DIN. Würde bedeuten, dass ich nur einen Schnittgrößen abgleich mache. In Fällen, in denen die neuen Schnittgrößen größer sein sollten ersetze ich die Schnittgrößen aus der Altstatik mit den neuen und führe die "alten" Nachweise. ![]() |
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hallo,
haben Sie schon die Kombinationen nach DIN 1055-100 versucht? Diese sind nach DIN 18800 alternativ möglich und können je nach Anteil der einzelnen Kategorien günstiger sein. Wie haben Sie den Wind ermittelt? Je nach Geländekategorie können Sie hier nach DIN 1055-4 Anhang B Tab. B.2 günstigere Werte ermitteln, als nach den gängigen Mischprofilen Binnen, Küste oder Nordseeinsel. gruß dvog |
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Nur mal eine kleine Anmerkung: Bist du dir sicher, dass sich der Nachweis nach alter Norm ausging?
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Henning schrieb, ich korrigiere es mal so wie ich diese Hinweise verstehe:
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Dimoxinil schrieb:
Hallo, das würde ja bedeuten, daß die Binder kompl. nach ALTER Din bemessen würde. (Lasten und Bemessung) Das kann doch nicht sein. Die Belastung ist doch einfach vorhanden (Kran, Wind, Schnee, Eig.Gew.), unabhängig davon nach welchem Sicherheitsregeln BEMESSEN wird.... oder ?! |
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Letzte Änderung: von MeyerK.
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omg schrieb:
Ich will nicht unhöflich sein, aber: 1. ist das kein deutscher Satz ( etwas kann nicht "sich ausgehen") 2. verstehe ich ihn deshalb nicht! |
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