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Aw: Neuer Kran in alter Halle 21 Okt 2010 06:22 #33801

MeyerK schrieb:

Hallo,
das würde ja bedeuten, daß die Binder kompl. nach ALTER Din bemessen würde.
(Lasten und Bemessung)
Das kann doch nicht sein.
....

Die Kranlasten sind neu und nach "neuer" Norm anzusetzten.

Ansonsten noch einmal: Da gibt´s Hinweise und Beispiele zum Vorgehen beim Nachweis der Standsicherheit beim Bauen im Bestand (Stand 07.04.08) , n.m.M. verständlich abgefast und lesenswert. Ein Zitat daraus:
4. Regeln zur Bemessung und Ausführung
Die Anwendung aktueller Technischer Baubestimmungen für die Bemessung und Ausführung beschränkt sich auf die unmittelbar von der Änderung berührten Teile von baulichen Anlagen. Die Aufnahme der weiter zu leitenden Lasten aus eigenständigen neuen Teilen von baulichen Anlagen (z.B. Anbau, Aufstockung, Antenne) darf zunächst mit den ursprünglichen bautechnischen Vorschriften nachgewiesen werden. Ist die Lastaufnahme nur mit zusätzlichen Verstärkungen möglich, so sind diese mit den aktuellen Technischen Baubestimmungen nachzuweisen.

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Aw: Neuer Kran in alter Halle 21 Okt 2010 07:26 #33802

hallo,

Dimoxinil hat völlig Recht. Der Hinweis bezieht sich nur auf die Bemessung und Ausführung.
DIN 1055 ist als sogenannte "Leitnorm" anzusehen und immer dann für alle Einwirkungen anzuwenden, wenn von Umnutzung, Erweiterung, Ergänzung (z.B. Photovoltaik) etc. eine Änderung der Einwirkungen ausgeht.
Es sind also sämtl. (nicht nur die aus Kranbahn) Einwirkungen nach neuer DIN 1055 als charakteristische Einwirkungen anzusetzen. Im Übrigen ist der Binder von der Änderung Kranbahn "berührt".
Gruß
dvog

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Aw: Neuer Kran in alter Halle 21 Okt 2010 08:01 #33804

dvog schrieb:

hallo,

Dimoxinil hat völlig Recht.

Das müsste aus Ihrer Sicht heißen : Dimoxinil hat unrecht.

"Ursprüngliche bautechnische Vorschriften" anwenden heißt für mich auch Lastnormen, die damals galten!

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Aw: Neuer Kran in alter Halle 21 Okt 2010 08:38 #33805

hallo Dimoxinil,

dann habe ich Sie missverstanden. Es bleibt allerdings bei meiner Auffassung.

Der Punkt 4. bezieht sich eindeutig nur auf die "Bemessungsnormen". Die Einwirkungen sind im vorliegenden Fall grundsätzlich nach DIN 1055 neu anzusetzen. Sollte mit einer alten Bemessungsnorm die Bemessung vorgenommen werden, dann gelten die neuen charakteristischen Einwirkungen als Gebrauchslasten. Dies wurde mir u.a. auch vom DIBt bei der Frage der Kombination "neue DIN 1055 mit alter DIN 1052" so bestätigt. Der letzte Satz in 4. "Ist die Lastaufnahme ...." bestätigt indirekt diese Auslegung. Können von den nicht unmittelbar berührten Bauteilen mit der Bemessung nach alter Norm die neuen Lasten nicht aufgenommen werden, müssen die Verstärkungsmaßnahmen nach neuen Bemessungsnormen nachgewiesen werden.
Im diskutierten Fall handelt es sich außerdem um die gleiche Bemessungsnorm (DIN 18800), die schon vor Erscheinen der neuen DIN 1055 mit Kombinationen gearbeitet hat. Es hilft hier nur der Versuch, mit der Kombinatorik der neuen DIN 1055-100 die Bemessungsschnittkräfte herunter zu rechnen ( bei je 1/3 veränderl. Lasten q,s und w liegt das mittlere psi0 bei 2.3/3 = ca. 0.767 < 0.90 ) oder den Wind nach DIN 1055-4 z.B. mit einer Geländerauigkeit von 2.8 oder 3.0 statt dem Mischprofil Binnenland zu rechnen.
gruß dvog

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Aw: Neuer Kran in alter Halle 21 Okt 2010 09:40 #33807

Hallo :)

wenn ihr schon über die neue Kombinatorik der 1055-100 diskutiert:

- welche Faktoren setzt ihr denn für die (horizontalen) Kranlasten an? Die Norm ist doch noch gar nicht raus...


Sorry, weil am Thema vorbei.


Gruß Gustav :)
Me transmitte sursum, Caledoni!

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Aw: Neuer Kran in alter Halle 21 Okt 2010 13:08 #33812

Liebe Leute,

jetzt gerät das Ganze etwas aus den Fugen. Gustav, bitte eröffne einen neuen Thread um deine Frage zu klären.
Dann zum nächsten: "dvog" schreibt, dass die "neuen" Lasten anzusetzen sind. Der zitierte Punkt 4 würde sich nur auf die Bemessungsnormen beziehen. Meine Meinung nach ist das eine Behauptung und kann anhand des Zitats nicht belegt werden.
Ingenieurmäßig gedacht, werde ich jedoch die DIN 1055-neu berücksichtigen. Die Wind- und Schneelasten sind nicht ohne Grund abgeändert worden. Letztlich sind wir also doch einer Meinung :-)

Desweiteren schrieb dvog weiter "oben", dass der Rahmen sehr wohl von den Kranlasten betroffen ist. Ich nehmen an er will damit sagen, dass ich auch den Rahmen mit der "neuen" DIN bemessen muss. Das sehe ich anders. Der Kran gibt seine Lasten lediglich an die Kranbahn weiter. Er fährt nicht auf dem Rahmen o.ä. Im zitierten Punkt 4 steht im 2ten Satz, dass "die Aufnahme weiterzuleitende Lasten" dann nach alter DIN nachgewiesen werden können.
Der Rahmen bekommt die Lasten aus dem Kranbahnträger nur "weitergeleitet". Heißt also, dass der Rahmen nach alter DIN nachgewiesen werden kann.

Es grüßt
Henning

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