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@GustavGans
..7.) Wir als Ausführende Firma, die alles richtig gemacht haben.. ...kommst du eigentlich noch unter den Brücken durch, die du baust? Bei dem Ego! Oder bist du Jesus.. Nix für ungut Thomas |
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GustavGans schrieb:
seltsamer spruch. also als "aufsteller" hatte ich bisher nie ernsthafte probleme mit prüfern und noch nie einen typ 3 prüfer, abgesehen von einem mal in 17 jahren. bei dem einem mal ging es um fließgelenke im stahlbau. dort kam der stahlbetonprüfer ins schlingern und hat die prüfung an einen stahlbauprüfer weitergegeben, dann gings reibungslos weiter. aber bei mir ändern die stahlbauer selten etwas, zu 98% wird genau das gebaut, was in der statik steht. das kommt oft auch daher, daß ich die ausführenden firmen frage, welche anschlüsse und konstruktionsdetails ihnen lieber sind. manche schrauben lieber, anderen schweißen gern....das darf man ja berücksichtigen. ![]() grüße christian marx MCS - Ingenieurbüro für Bauwesen
Christian Marx Fasanenweg 2, 66129 Saarbrücken FON: +49 (0) 6805/943 145 FAX: +49 (0) 6805/943 146 www.mcs-info.de |
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Der Prüfer wird direkt vom Bauherrn beauftragt und bezahlt. Somit ist er verpflichtet die Interessen des Bauherrn zu vertreten.
Also steckt nicht mit dem Statiker unter einer Decke. Der Statiker haftet meistens allein (Bs. Bad Reichenhall). Der Statiker empfiehlt sein Lieblingsprüfer ![]() Gruß asdfg |
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condor_viii schrieb:
Wenn es solche Prüfer gibt, was glauben Sie denn, was es alles für Aufsteller gibt?! den Ahnungslosen den Normenlosen den Plan und Skizzenlosen den Haben wir immer schon so gemacht Typ den Das hält schon Tagträumer usw Was möchte ich damit sagen? Nicht mit KS Steinen um sich werfen, solange die Verglasung nicht nachgewiesen wurde - oder so. |
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Baumann schrieb:
ich überlege gerade, ich welche kategorie ich passen würde..... ich denke, zu den "normenlosen", weil ich bei den normen gelegentlich den ermessensspielraum strapaziere ![]() MCS - Ingenieurbüro für Bauwesen
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asdfg schrieb:
Das ist so nicht korrekt. In manchen Bundesländern wird er Prüfer vom Amt bestimmt und hat damit gar kein Vetragsverhältnis mit dem Bauherrn. In anderen Bundesländern wird der Prüfer mittlerweile sogar vom GU beauftragt und hat dann auch nichts mehr mit dem Bauherrn zu tun. Zudem muss der Prüfer nicht die Interessen des Bauherrn vertreten, sondern nur im bauaufsichtlichen Sinne prüfen, ob die öffentliche Sicherheit gewährleistet ist. Der Prüfer ist nicht in erster Linie dazu da, den Bauherrn vor Schaden zu bewahren, sondern die Öffentlichkeit! Das eine schließt das andere nicht aus, es ist aber ein grundsätzlicher Unterschied. Mit freundlichen Grüßen
R. Harzer |
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