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Gast
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Hallo Liebe Kollegen
aus aktuellem Anlass möchte ich nocheinmal eine Diskussion zur Bodenplatte bei Wohnhäusern in Gang bringen. Vorgegeben: Einfamilienhaus 12x12m alle tragenden Wände (außen und innen) auf Streifenfundamenten, kein drückendes Wasser, 200KN/m² zul. Pressung Nun die Bodenplatte. Ich bekomme recht häufig auch Statiken von Kollegen auf den Tisch, und die Ausführungen weichen doch eklatant voneinander ab. Ich habe hier vorliegen z.B. 1. Bodenplatte d= 15cm, C25/30, Q188 im oberen Drittel, oberseitig abkleben 2. Bodenplatte d= 20cm, C25/30, Q335 oben + unten (WU), 2. Bodenplatte d= 20cm, C25/30, Q524 oben + unten (WU), Wenn man viel für Bauträger arbeitet ist es immens wichtig wirtschaftlich zu bemessen. Was is nu richtig 1 oder 2 oder 3 ?? Und warum ? Andreas ..
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Hallo
![]() ich arbeite seit vielen Jahren NICHT mehr im Wohnungsbau. Früher aber oft und gerne. Damals habe ich die Sohle oft für geringer belastete Wände als mittragend angesetzt. (also ohne Streifenfund.) Dann, und nur dann, mit kräftiger Zulage unterhalb dieser Wände. Du beschreibst eine nicht tragende Sohle. Nun könnte mann ein Wortspiel daraus machen: wenn die Sohle nicht tragend ist, ist sie also statisch nicht erforderlich. Somit ist nur ein Minimum an Bewehrung erforderlich. Wieso muß man grad für Bauträger wirtschaftlich arbeiten? Klar, die schauen auch mal über ihren Tellerrand und fragen beim Statiker nach. Gruß ![]() Me transmitte sursum, Caledoni!
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Hallo,
hier hast du m.E. gleich 2 Fragen: a) Bodenplatte und b) Abdichtung. Zur Abdichtung: Das Thema WU-Beton als Ersatz für eine konventionelle (bituminöse) Abdichtung der Sohle gegen nichtdrückendes Wasser geistert immer wieder durch die Köpfe von Leuten, die Geld sparen wollen. Eine WU-Sohlplatte ist aber eben nicht wasserdicht, sondern läßt im Laufe der Zeit geringe Mengen an Feuchtigkeit durch. Das ist bei bewohnten und beheizten Räumen kein akzeptabler Zustand und entspricht im Zweifelsfall nicht den anerkannten Regeln der Technik. Zur Bodenplatte: Wenn's eine nichttragende Sohle ist, dann könnte die Platte auch unbewehrt ausgeführt werden, z.B. in 15 cm Dicke. Zur Rißbeschränkung kann eine schwache Bewehrung ja nicht schaden. Q188A ist da als konstruktive Maßnahme wohl ausreichend. Bei einer lastabtragenden Bodenplatte kommt man natürlich an einer vollständigen Bemessung nach DIN 1045 nicht vorbei. Gruß mmue |
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Hallo mmue
Zur Abdichtung verstehe ich dich da richtig, das du dann bei Bodenplatten auf den WU-Zusatz verzichtest, und dann dafür die Platte abklebst? Zur Bewehrung wie definierst du denn dann Lastabtragend? Lasten aus Tragende Wänden werden von den Fundamenten abgeleitet, das ist klar, aber wie sieht es aus mit zum Beispiel leichten Trennwänden, oder höheren Nutzlasten aus. Da habe ich doch immer ne Biegebewehrung in der unteren Lage erforderlich, oder ? Was ist mit dem berühmten Gebrauchstauglichkeitsnachweis oder Mindestbewehrung nach DIN1045-1 13.1.1. Oder kann ich hier argumentieren das ja noch der Estrich drüber kommt? Hat sich da mal jemand schriftlich zu ausgelassen?? Andreas ..
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Hallo,
Abdichtung: Beim nichtunterkellerten Wohnungsbau ist die (bituminöse) Abklebung auf Stb-Sohle die m.E. einwandfreie Lösung. Die WU-Sohlplatte ist eben nicht 'wasserdicht', außerdem nicht dampfdicht, mit der Folge, daß ein Feuchtetransport auftritt vom Boden ins Innere durch raumseitige Verdunstung infolge Heizen. Das kann auf Dauer nicht gut sein. WU-Bauteile sind völlig OK, falls raumseitig geringe Wassermengen über Lüftung abgeführt werden können (Parkhaus, belüfteter Keller o.ä.). Sohlplatte: Bei leichten Trennwänden würde unbewehrter Beton rechnerisch und faktisch ausreichen. Auch ohne Bewehrung besteht keine Gefahr für Leib und Leben infolge eines irgendwie gearteten Versagens. Hohe Nutzlasten treten im Wohnungsbau nicht auf. Gleichwohl bewehre ich die Sohlplatten schon zur Rißbeschränkung, aber eher konstruktiv. Lastabtragende Sohlplatten natürlich nur mit entspr. Nachweisen gem. DIN 1045, die eben für tragende Bauteile (und nur für die) zuständig ist. Gruß mmue |
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Hallo,
Punkt 1 hört sich ganz nach einer Bodenplatte mit Randstreifenfundament an. Die Bewehrung im oberen Drittel nimmt dann die Zugkraft auf, die aus dem Moment des außermittig belasteten Fundamentes resultiert. Und bei der Variante braucht man auch keine Rissbreitenbewehrung in oberer und unterer Lage, wenn man, wie Du beschriebn hast, sowieso auf der Oberseite abdichtet. Bei Punkt 2 und 3 resultiert die unterschiedliche Bewehrung denk ich aus unterschiedlichen Randbedingungen für die Rissbreitenbewehrung infolge abfließender Hydrataionswärme (z.B. Betondeckung, oder bei reiner Auflage auf dem Baugrund die Ausbildung der Trennschicht). Gruß mcberg |
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