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mein Senf:
Auch wenn die Bodenplatte keine tragende Funktion hat, so würde ich mir doch überlegen, was darunter ist. Wenn sie auf einer entsprechend mächtigen und gut verdichteten Kiesschicht liegt, würde ich mir bei 15 cm keine Gedanken machen. Liegt sie jedoch auf einem etwas ungünstigen Untergrund, oder auf XPS Platten, die sich unter Belastung auch leicht verformen, dann würde ich doch lieber zu einer steiferen Lösung tendieren. |
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oben abkleben ist nicht nur teuer, sondern vielleicht auch Unsinn:
gegen welchen Wasserdampf, woher? bei WU-Beton, o.k. tragende Gründungsplatte h>20cm, beträgt der "kapillarer" Wassertransport maximal 50mm. DIN 18195 nicht heilig sprechen, dafür WU-Beton leben. Eine Konstruktion zu optimierern ist natürlich nicht reine Bauträgerleistung, manch andere sind aber hin und wieder sher normengläubig. Und wenn abkleben, dann unbedingt klären, womit: unter den tragenden Wänden Zulassung beachten. Besser: das Geld der Bauleute nicht in einer unnötigen Abdichtung verbrennen, oder? Lars |
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Hallo,
oberseitige Abdichtung von Sohlplatten gem. DIN 18195 ist im Wohnungsbau kein 'Unsinn', sondern anerkannte Regel der Technik. WU-Bauweise ist nur zulässig, falls raumseitig die Feuchtigkeit sicher abgeführt werden kann (vgl. Lohmeyer/Ebeling, WU-Richtlinie und entspr. Publikationen der Zementindustrie). Das ist beim Wohnungsbau aber nicht unbedingt der Fall. Daß durch die Abdichtung 'Geld verbrannt' werden soll ist wohl eher ein Märchen. Die einfache normenkonforme Abklebung gegen aufsteigende Feuchtigkeit mit Bitumenschweißbahnen eher billiger als die zusätzl. Kosten für die i.d.R. größere Plattendicke und die rißbeschränkende Bewehrung. Allerdings neigen manche Bauleiter insbesondere von Bauträgern zu der WU-Sohle, weil dann kein Aufwand für die Koordinierung und Kontrolle von Abdichtung mit Ausbaugewerken und Installateuren auftritt. Die 50 mm stammen wohl eher aus dem sog. Nachweis der Wassereindringtiefe. Das ist nicht das Gleiche wie der kapillare Feuchtigkeitstransport (z.B. Lohmeyer / Ebeling lesen). Ach ja, Thema 'normengläubig'. Ob wir's wollen oder nicht, die gesamte juristische Fraktion ist extrem normengläubig. Und wehe, wenn wir mal in die Fänge der Juristen geraten sollten und die anerkannten Regeln der Technik nicht eingehalten haben. Wer das nicht tut hat schlechte Karten. Gruß mmue |
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1.Abdichtung: ich lese immer wu, zu wu gehört die entsprechende Bauteilstaerke und die rissbreitenbeschraenkende Bewehrung fuer den entsprechenden Wasserlastfall sonst: nix wu! Wie auch?
Auch bei nichtunterkellerten Gebäuden, bindigen Böden ohne Drainage kann aufstauendes Sickerwasser bei unguenstiger Höhenlage anstehen: nix mit Platte abschweissen, dann Bemessung nach WU Richtlinie oder Abdichtung nach Din 18195 Teil 6! Steht zuallererst im Bodengutachten- ohne Bodengutachten, keine Statik! Da steht zu 90% aufstauendes Sickerwasser Gute Lektuere dazu ist das DGFM Merkblatt Abdichtung. 2. Nicht tragende Platte, Streifenfundamente und exzentrisch belastete Randstreifenfundamente. Da denk ich mal das sich diese Fundamente auch setzen, so dass zur Zugkraftdechung mindestens ne Q188 oben und unten angeordnet werden sollte. Die ausmittigen Randfundamente benötigen mit Nachweis zum oberen Rand der Platte hin einen staerker bewehrten Streifen, aber bei einem Nachweis kommt das dann eh raus Ne Q188 im oberen Drittel der Platte ist was fuer kleine Garagen und Kaninchenhäuser. Frag mal den Bautraeger wieviel superschlaue Baubetreuer er an den Hacken hat und dann weise mal ne Q 188 im oberen Drittel nach...... |
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Hallo Ruedi1234
Ziemlich forsch für deinen ersten Beitrag hier im Forum!!! Und dann lies mal das Datum des Threats....!!! ..
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Hallo Andreas,
Ich habe noch einige Fragen zur Ausführung: - muss die Bopla als WU ausgebildet werden? sind die Wände aus Beton oder Mauerwerk? Du schreibst,dass kein drückendes Wasser vorhanden ist und die Gründung auf Streifenfundamenten erfolgt. Daraus lese ich, dass die Außenwände gemauert werden. Dann würde ich die Abdichtung nach DIN 18195 Teil 4 ausführen, falls die Geologie (Baugrundgutachten) nichts anderes vorschreibt. In diesem Fall könnte man die Bodenplatte sogar unbewehrt machen, praktisch als Unterbeton, die zwischen den Fundamenten einfach betoniert wird (Einsparrpotenzial), und die Dichtung oden draufkleben. - Ist es gewollt, dass die Bopla als WU-Konstruktion ausgebildet wird? Wird die Bodenplatte an die Streifenfundamente monolitisch angeschlossen? Für welche Rißbreite legst du die Bewehrung aus? Evnt. ist der Lastfall "später Zwang" zu berüchsichtigen, da das Zusammenziehen der Bodenplatte durch Streifenfundamente behindert wird. Dann bist du schnell mit 10 cm²/m oben und unten bei einer 20 cm dicken Platte dabei. Mich irritiert deine Angabe am Anfang: Bopla 20 cm dick mit Q524 oben+unten als WU für wk=0,25 mm (+ggf. Lastfall "später Zwang) ? Oder ist die Bopla von Streifenfundamenten getrennt und kann sich unbehindert zusammenziehen? Dann sind die 5,24 cm²/m oben und unten ausreichend ("früher Zwang"). Grüße, Sergej |
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Letzte Änderung: von Sergej.
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